Staatskanzlei

Brandenburger Heimrecht in der Praxis bewährt

veröffentlicht am 18.12.2012

Das Brandenburger Heimrecht hat sich in der Praxis bewährt. Zu diesem Ergebnis kommt die erste Evaluation des Brandenburger „Gesetzes zur Neuregelung der heimrechtlichen Vorschriften“, das seit Anfang 2010 für Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und andere unterstützende Wohnformen gilt. Sozialminister Günter Baaske stellte sie heute im Kabinett vor: „Die Menschen möchten möglichst lange selbstbestimmt und in einer häuslichen Umgebung leben. Das Heimrecht wird diesem Wunsch gerecht. Aber die neuen Möglichkeiten werden noch nicht voll ausgeschöpft.“ Baaske: „Im Mittelpunkt steht die Selbstbestimmung der Menschen. Unterstützende Wohnformen müssen nur so viel leisten, wie es die Bewohnerinnen und Bewohner wirklich benötigen. Die Menschen sollen die nötige Unterstützung finden, um ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können. Der Alltag soll so normal wie möglich sein.“ Die Evaluation habe aber gezeigt, dass die Umsetzung des neuen Heimrechts nur Schritt für Schritt erfolgen kann. Der Prozess sei noch lange nicht abgeschlossen. Immer mehr pflegebedürftige Menschen entscheiden sich für ein Leben in ambulant betreuten Wohnformen. Auch Wohngemeinschaften, in der sich ältere Menschen und ihre Angehörigen gegenseitig helfen, werden immer beliebter. Baaske: „Die starre Unterscheidung zwischen ‚Heim‘ und ‚Nicht-Heim‘ ist nicht mehr zeitgemäß. Eine moderne Sozialpolitik muss an der Lebenswirklichkeit der Menschen ausgerichtet sein. Maßgebend ist nicht, wo, sondern wie sie zusammenleben. Mit dem Gesetz sind zum ersten Mal ambulant betreute Wohnformen ins Heimrecht aufgenommen worden. Gleichzeitig wurden bürokratische Hürden abgebaut und Möglichkeiten für Weiterentwicklungen geschaffen. Problematisch ist aber, dass kleine Wohngemeinschaften noch zu oft an Bauvorschriften scheitern. Hier müssen wir noch flexibler werden.“ In Brandenburg gibt es mehr als 400 stationäre Pflegeeinrichtungen und fast 600 ambulante Pflegedienste. Hinzu kommen 250 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.