Staatskanzlei

Hauptsitz der Landesschulagentur kommt nach Potsdam

veröffentlicht am 11.12.2012

Bildungsministerin Martina Münch hat heute dem Kabinett vorgeschlagen, dass der künftige Hauptsitz der Landesschulagentur in Potsdam angesiedelt werden soll. Hier wird ab 2014 – neben zentral wahrzunehmenden Aufgaben – die Arbeit der vier Regionalstellen in Neuruppin, Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel koordiniert. Ministerin Münch sagte zur Begründung: „Die Entscheidung für Potsdam als Hauptsitz der Landesschulagentur sichert zum einen eine gute Erreichbarkeit für alle Regionalstellen und zum anderen die Nähe zum Ministerium. Mit der Landesschulagentur schaffen wir eine effiziente und zukunftssichere Schulaufsicht: Die neue Struktur sichert eine finanzielle und demografische Nachhaltigkeit, trägt zum Bürokratie-Abbau bei und verstärkt die Kapazitäten für die Schulaufsicht vor Ort. Damit kann sich die regionale Schulaufsicht optimal auf die Anforderungen der kommenden Jahre vorbereiten: die Sicherung der Unterrichtsqualität und der Lehrerversorgung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg.“ Vorgesehen ist, die bislang sechs staatlichen Schulämter zum 01. Januar 2014 aufzulösen – gleichzeitig wird eine Landesschulagentur mit vier Regionalstellen in Neuruppin, Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel errichtet. Zum Einzugsbereich der Regionalstelle Neuruppin werden die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland und Oberhavel gehören. Der Regionalstelle Frankfurt (Oder) werden die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die Stadt Frankfurt (Oder) zugeordnet. Die Regionalstelle Cottbus ist zuständig für die Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Stadt Cottbus. Der Einzugsbereich der Regionalstelle Brandenburg an der Havel erstreckt sich auf die Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark sowie die Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. Hintergrund des Umbaus ist – neben der Optimierung der Steuerung und der Stärkung der beratenden Schulaufsicht – der Beschluss der Landesregierung, die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren. Davon sind auch die staatlichen Schulämter betroffen. „Von derzeit mehr als 300 Stellen in den staatlichen Schulämtern werden im Zug der Personalplanung im Jahr 2015 nur noch rund 260 zur Verfügung stehen“, erläuterte Münch. „Durch die Zentralisierung und die Verringerung der Standorte können die Aufgaben effektiv gebündelt und die Leistungsfähigkeit verbessert werden. Was mir besonders wichtig ist: An der Qualität und Quantität der Unterstützung und Beratung der Schulen vor Ort gibt es keine Abstriche – alle 52 Schulrätinnen und Schulräte werden künftig sogar mehr für die Schulen da sein können, da sie von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.“ Die rechtlichen, personellen, inhaltlichen und strukturellen Voraussetzungen für den Umbau der Schulaufsichtsstruktur werden von einem Aufbaustab mit Mitarbeitern des Bildungsministeriums und Vertretern der staatlichen Schulämter geschaffen. Die endgültige Entscheidung über die Landesschulagentur wird im Rahmen einer gesetzlichen Regelung erfolgen. Eine Karte mit der künftigen Struktur der Landesschulagentur finden Sie hier (PDF-Datei).