Staatskanzlei

Münch und Baaske: Brandenburg erhält 3,5 Millionen für besseren Kinderschutz

veröffentlicht am 28.08.2012

Brandenburg verbessert den Kinderschutz und erhält dafür vom Bund für die nächsten Jahre 3,5 Millionen Euro. Dies geht auf die Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zurück. Jugendministerin Martina Münch legte dem Kabinett heute in Potsdam die entsprechende Verwaltungsvereinbarung vor. Münch betonte: „Mit der Bundesinitiative wird eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der präventiven Arbeit zur Verbesserung des Kinderschutzes unterstützt.“ Sozialminister Günter Baaske sagte: „Auch unsere regionalen Netzwerke Gesunde Kinder werden von der Regelung profitieren.“ In diesem Jahr stehen Brandenburg rund 840.000 Euro für die drei Förderbereiche Netzwerke Frühe Hilfen, Einsatz von Familienhebammen und Einbeziehung von ehrenamtlichen Strukturen im Kontext Früher Hilfen zur Verfügung. Das Land wird bis Ende September 2012 ein Gesamtkonzept vorlegen, in dem auch die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte geregelt wird. Münch weiter: „Ich freue mich, dass durch die Mittel des Bundes diese wichtige Arbeit für Kinder und Familien gewürdigt wird und die Kinderschutzarbeit der Jugendämter im Sinne der Frühen Hilfen für Kinder bis drei Jahren weiterentwickelt werden kann. Künftig können Familienhebammen und auch ehrenamtliche Strukturen mit niedrigschwelligen Angeboten beim Aus- und Aufbau der Frühen Hilfen einbezogen werden.“ Baaske wörtlich: „Brandenburg hat mit der Zusammenarbeit in den Netzwerken Gesunde Kinder eine bundesweite Vorreiterrolle in der Präventionspolitik. Die Netzwerke sind beste Beispiele für den `Vorsorgenden Sozialstaat`, der durch frühzeitige und wirkungsvolle Förderung spätere Probleme mit hohen Folgekosten vermeidet.“ Die „Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen“ ist Teil des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und soll bereits bestehende Angebote in den Ländern und Kommunen ergänzen. Sie nimmt vorrangig den Schutz der Allerjüngsten, also von Säuglingen und Kleinkindern, in den Blick und will insbesondere Eltern in belasteten Lebenslagen spezifische Hilfestellungen anbieten. Der Bund stellt den Bundesländern dafür von 2012 bis einschließlich 2015 insgesamt 177 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel müssen nicht gegenfinanziert werden. Ab 2016 soll ein vom Bund mit jährlich 51 Millionen Euro ausgestatteter Fonds die Netzwerkstrukturen und Frühen Hilfen ergänzend finanzieren. Die Bundesinitiative unterstützt die bereits seit Jahren laufenden Programme und Projekte des Landes Brandenburg. Mit dem Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit und den Empfehlungen zum Umgang bei Kindesvernachlässigung und Misshandlung sind seit 2006 verstärkte Aktivitäten zur Verbesserung des Kinderschutzes erfolgt. Zugleich ist eine Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg eingerichtet worden, und auch im Gesundheitsbereich sind erhebliche Verbesserungen zu verzeichnen, wie das verbindliche Einladungs- und Rückmeldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen oder Initiativen wie die Netzwerke Gesunde Kinder. In Brandenburg bieten inzwischen 18 Netzwerke an 30 Standorten Schwangeren wie Müttern und Vätern mit Säuglingen und Kleinkindern umfangreiche Unterstützung an. Um neue Zugänge zu Familien und weitere niedrigschwellige Angebote an Eltern mit Neugeborenen zu entwickeln, setzt die Bundesinitiative auf den Ausbau präventiver Angebote und Früher Hilfen und dabei auch auf eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsbereich, beispielsweise mit Familienhebammen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.mbjs.brandenburg.de www.masf.brandenburg.de