Staatskanzlei

Brandenburg gibt 3,22 Millionen Euro für Heimkinder-Fonds

veröffentlicht am 26.06.2012

Das Kabinett hat heute der Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ zugestimmt. Jugendministerin Martina Münch begrüßte das Votum und erklärte: „Der erst kürzlich präsentierte Bericht der Bundesregierung sowie der ostdeutschen Länder hat offenbart, dass viele Kinder und Jugendliche in Heimen in der DDR erhebliches Leid und Unrecht erfahren mussten und dass damit ihre Lebenschancen gravierend beeinträchtigt wurden. Der Fonds soll dazu beitragen, das Unrecht an den ostdeutschen Heimkindern anzuerkennen und zu lindern. Mir ist es besonders wichtig, dass wir neben der Unterstützung für die Betroffenen auch der Stigmatisierung dieser ehemaligen Heimkinder entgegenwirken und sie dabei unterstützen müssen, ihr Schicksal öffentlich zu thematisieren.“ Der Bund und die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben – nach dem Vorbild des Fonds Heimerziehung West – im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung den Fonds eingerichtet und mit 40 Millionen Euro ausgestattet. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit insgesamt 3,22 Millionen Euro daran. Der Fonds läuft vom 01. Juli 2012 bis zum Jahr 2016. Bereits Anfang Juni hatte der Landtag dem geänderten brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetz zugestimmt. Kernpunkt der Änderung: Bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Ulrike Poppe, wird ab dem 01. Juli eine regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in der DDR eingerichtet, die den Betroffenen bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte, bei der Suche nach ihren Akten und beim Zugang zu Hilfeleistungen und Rentenersatzleistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ hilft. Die regionale Anlauf- und Beratungsstelle soll befristet bis zum 30. Juni 2017 sein. Dafür stellen die Landesregierung und der Bund der Aufarbeitungsbeauftragten insgesamt 644.000 Euro zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.aufarbeitung.brandenburg.de; www.mbjs.brandenburg.de; www.fonds-heimerziehung.de; www.bmfsfj.de