Staatskanzlei

„Eine moderne und lebendige Verfassung“ – Platzeck auf Konferenz zum Jubiläum der Landesverfassung Brandenburg

veröffentlicht am 11.06.2012

Brandenburg verfügt nach Überzeugung von Ministerpräsident Matthias Platzeck nicht nur über eine nach wie vor sehr moderne, sondern auch über eine lebendige Verfassung. Auf einer wissenschaftlichen Konferenz zum 20-jährigen Verfassungsjubiläum nannte Platzeck heute in Frankfurt (Oder) die Änderungen für mehr Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte der Bevölkerung und die Herabsetzung des Mindestwahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16. Jahre. Brandenburg sei das erste Flächenland in Deutschland, das einen solchen Schritt gegangen sei. Platzeck ließ keinen Zweifel daran, wie wichtig er gerade die Beteiligung junger Menschen an politischer Arbeit hält. Mit Blick auf den vom Landtag ausgelobten Schülerwettbewerb zum Verfassungsjubiläum sagte Platzeck: „Die Beteiligung der Jugendlichen zeigt, dass die Beschäftigung mit der Verfassung kein trockenes juristisches Thema sein muss. Prämiert wurde etwa die aktive Auseinandersetzung der Grundschule Plessa mit der Frage, welche Grundregeln für das Zusammenleben notwendig sind. Als virtuelle Schiffbrüchige auf einer einsamen Insel haben die Schüler sich einen Katalog von Verhaltensgrundregeln erarbeitet. Das Ergebnis ist mit dem Diskriminierungsverbot „Niemand darf benachteiligt werden!“ oder der Zielbestimmung „Natur und Umwelt zu schützen ist im Interesse aller“ erstaunlich nah an den Grundrechten und Staatszielen unserer Landesverfassung. Soviel haben wir demnach 1991 bis 1992 wohl nicht falsch gemacht.“ Platzeck machte zudem deutlich, dass Artikel der Verfassung auch aktuellen Einfluss auf die Arbeit der Landesregierung haben. Der Ministerpräsident verwies auf die Klage einiger finanzstarker Gemeinden gegen den horizontalen Finanzausgleich. Die Landesregierung habe laut Landesverfassung auch unter immer schwieriger werdenden Bedingungen gleichwertige Lebensbedingungen zu gewährleisten. Dafür sollten auch steuerstarke Kommunen einen solidarischen Beitrag leisten. Die Landesregierung halte diese Festlegung im Finanzausgleichsgesetz nach wie vor für einen richtigen Schritt. Nun müsse das Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden.