Staatskanzlei

Kommunen den Rücken gestärkt – Brandenburg unterstützt Bundesratsvotum gegen erweiterten EU-Ausschreibungszwang

veröffentlicht am 02.03.2012

Potsdam/Berlin - Brandenburg begrüßt den Widerstand des Bundesrates gegen drohende Eingriffe der EU-Kommission in die kommunale Selbstverwaltung. Innenminister Dietmar Woidke kritisierte am Freitag in Potsdam: „Die Pläne der EU-Kommission für einen europaweiten Ausschreibungszwang für die Vergabe von Konzessionen bei kommunalen Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Müllabfuhr oder Rettungsdienst orientieren sich einseitig an privatwirtschaftlichen Interessen. Sie beschädigen die seit Jahrzehnten bewährten bürger- und kommunalfreundlichen Regelung zur Daseinsvorsorge in Deutschland.“ Die vorgesehene Richtlinie sei daher nicht nur völlig unnötig, sondern verursache auch einen völlig unverhältnismäßigen und überflüssigen bürokratischen Aufwand bei den Kommunen. Zuvor hatte der Bundesrat in Berlin mit breiter Mehrheit beschlossen, gegen die entsprechenden Pläne der EU eine Subsidiaritätsrüge auszusprechen. Die Bevollmächtige des Landes Brandenburg beim Bund, Staatsekretärin Tina Fischer, forderte die EU-Kommission auf, „Text und Geist des Lissabon-Vertrages“ ernst zu nehmen. Dieser betone ausdrücklich die zentrale Rolle und den weiten Ermessensspielraum der Kommunen bei der Bereitstellung und Organisation von Dienstleistungen für die Bürger. „Wir brauchen keinen überbordenden Zentralismus“, sagte Fischer. Woidke unterstrich: „Wir wollen es auch weiter in bewährter Weise den Kommunen überlassen, wie sie die Daseinsvorsorge im Interesse der Bürger und Unternehmen vor Ort organisieren. In Brandenburg gibt es dazu im Kommunalwirtschaftrecht eine Regelung, die privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Interessen gleichermaßen gerecht wird. Es ist deshalb aus vielerlei Gründen richtig, den Kommunen mit einer so genannten Subsidiaritätsrüge in ihrem Bemühen den Rücken zu stärken, der immer weiter ausufernden Regelungssucht der EU entgegenzutreten.“ Zum Hintergrund: Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Europäische Gemeinschaft nur dann in nationalen Angelegenheiten tätig werden kann, wenn ein Land diese nicht ausreichend lösen kann. Vorrangig sind die Mitgliedstaaten dafür zuständig, entsprechende Gesetze zu erlassen. Durch den EU-Reformvertrag von Lissabon wurden die Rechte der nationalen Parlamente gestärkt. Sie verfügen seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 über die Möglichkeit einer Subsidiaritätsrüge. Damit können die nationalen Parlamente Stellung in laufenden Gesetzgebungsverfahren der EU beziehen und auf eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips aufmerksam machen. Im vorliegenden Fall vertrat der Bundesrat die Überzeugung, dass die EU-Vorschläge hinsichtlich Regelungsgehalt und -tiefe nicht gerechtfertigt sind und zu einem unverhältnismäßigen Änderungsbedarf in der Aufgabenverteilung zwischen Mitgliedstaat und Kommunen führen würden.