Staatskanzlei

Tina Fischer: Bei Novelle zur Kraft-Wärme-Kopplung muss nachgebessert werden

veröffentlicht am 10.02.2012

Der Bundesrat hat heute die Bundesregierung aufgefordert, die Novelle zur Änderung des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu ergänzen. Die vorgesehenen Fördermöglichkeiten reichen nach Auffassung der Länder nicht aus, um schon in wenigen Jahren 25 Prozent des Stroms aus KWK-Anlagen zu gewinnen. Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer betonte: „Der Entwurf der Bundesregierung geht zwar in die richtige Richtung, man darf aber nicht auf halben Wege stehenbleiben. Das ist gerade für Brandenburg wichtig, denn wir nehmen im Bundesvergleich den dritten Platz bei der Pro-Kopf-Erzeugung von KWK-Strom ein. Wir erzeugen auf diesem Weg mehr Strom als im Bundesdurchschnitt. Auch in Zukunft müssen wir mit weniger Einsatz von Primärenergie mehr Strom produzieren und die CO2-Emission reduzieren. Das erreichen wir nur, wenn bürokratische Hürden für Mikro-KWK bei Eigenheimbesitzern vermieden und die Förderung für Blockheizkraftwerke ausgebaut werden. Es muss mehr für diese Form der Stromerzeugung geworben werden. In der Energiestrategie 2030 schlägt die Landesregierung vor, viele Partner einzubinden und eine ‚KWK-Initiative Brandenburg‘ zu starten. Mehr innovative KWK-Anlagen bei Stadtwerken, Industrieunternehmen und Privathaushalten sind das Ziel.“ Tina Fischer hatte im Vorfeld der Bundesratsentscheidung die Stadtwerke Velten und die dortige KWK-Anlage besucht: „Für Velten wäre es wichtig, wenn die Bundesregierung auf die Länder hört und höhere KWK-Zuschläge auch den schon in Betrieb genommenen Anlagen gewährt. Das gilt auch für die von Brandenburg unterstützte Forderung nach höheren Zuschlägen für Kraftwerksanlagen in der Größe von Velten. Durch die Förderung von Kältenetzen und Kältespeichern wird Velten seine Anlage im Sommer noch rentabler betreiben können. Davon werden letztlich die Bürger profitieren.“ Zum Hintergrund: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erlaubt durch die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme eine höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie. Das Grundprinzip von KWK-Anlagen: Die Stromerzeugung basiert darauf, dass aus Brennstoffen wie Erd- oder Biogas, Kohle, Mineral- oder Pflanzenöl Wärme erzeugt wird. Diese Wärme wird in mechanische Energie und dann über einen Generator in Strom umgewandelt. KWK-Anlagen nutzen nun die anfallende Abwärme systematisch aus, sei es zum Heizen oder als Prozessdampf für industrielle Fertigungsverfahren. Mit KWK wird die eingesetzte Energie also doppelt genutzt. Dadurch sind in diesen Anlagen Wirkungsgrade von über 90 Prozent möglich. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Steigerung des Anteils der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung von derzeit 15,4 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2020. Der Ausbau von hocheffizienten KWK-Anlagen, Wärmenetzen und Wärmespeichern soll beschleunigt werden unter anderem durch höhere Zuschlagszahlungen bei großen KWK-Anlagen, vereinfachte Förderbedingungen bei sehr kleinen KWK-Anlagen, eine stärkere Förderung von Investitionen in den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, die Unterstützung von Wärmespeichern und die Ausweitung der Förderung auf Kältenetze und Kältespeicher. In Velten ist am 16.12.2011 eine neue KWK-Anlage in Betrieb gegangen. Drei neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Module wurden errichtet. Die neuen KWK-Module führen zu geringerem Rohstoffverbrauch und einer CO2-Minderung. Die Anlage kann nun auch Biogas verarbeiten, so dass 26 Prozent der Fernwärme in Velten aus erneuerbaren Energien kommt. Das Blockheizkraftwerk in Velten-Süd versorgt heute rund 50 Prozent der Veltener Haushalte mit Fernwärme. Die Investitionssumme betrug 1,26 Mio. Euro.