Staatskanzlei

Brandenburg zum Bundeskinderschutzgesetz: „Es muss nachgebessert werden“

veröffentlicht am 22.11.2011

Das Land Brandenburg unterstützt bei der Beratung des Bundeskinderschutzgesetzes am kommenden Freitag im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das teilte die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, heute nach der Kabinettssitzung in Potsdam mit. Staatssekretärin Fischer: „Aus Sicht Brandenburgs bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Finanzierung von notwendigen Hilfen für Familien. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Finanzierung ist nicht dauerhaft, sondern auf vier Jahre beschränkt und - was noch schwerer wiegt - wie bislang geplant auf die Verwendung von sogenannten Familienhebammen beschränkt. Insbesondere Forderungen nach einer dauerhaften Finanzierung regionaler Netzwerke für Kindergesundheit und Kinderschutz, der Ausweitung von Hebammeneinsatzzeiten und des Einsatzes von Familienhebammen sowie nach unbürokratischen Regelungen zur Qualitätsentwicklung der Jugendhilfe wurden zurückgewiesen. Dies ist in der Sache unsinnig. Brandenburg unterstützt die Anrufung des Vermittlungsausschusses.“ Der Bundesrat hat zum Gesetz umfänglich Stellung genommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 27. Oktober mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen verabschiedet. Es soll darauf abzielen, den Kinderschutz in Deutschland zu verbessern - insbesondere in verschiedenen Feldern des präventiven und des intervenierenden Kinderschutzes. Dem Bundesrat liegen für seine abschließende Beratung am Freitag Anträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Die Gründe betreffen insbesondere die Sicherung einer dauerhaften Finanzierung von medizinischen und präventiven Leistungen durch bundesgesetzliche Regelungen sowie unbürokratische Regelungen zur Qualitätsentwicklung der Jugendhilfe. Brandenburg ist dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses insbesondere wegen des dritten Grundes beigetreten. Dieser betrifft die Forderung, die Leistungen der „Frühen Hilfen“ und weiterer regionaler Netzwerke zur Förderung der Gesundheit und des Wohls von Kindern in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (gesetzliche Krankenversicherung) aufzunehmen. Diese Forderung entspricht dem Beschluss des Landtages vom 1. September 2011, in welchem die dauerhafte und verlässliche Finanzierung durch die Krankenkassen gefordert wird.