Staatskanzlei

40 Jahre Betriebsverfassungsgesetz – Platzeck für Stärkung der Betriebsräte

veröffentlicht am 09.11.2011

Als Geburtsstunde der modernen Arbeitnehmervertretungen und Meilenstein der Sozialpolitik bezeichnete Ministerpräsident Matthias Platzeck das heute (10.11.) vor genau vierzig Jahren vom Bundestag beschlossene Betriebsverfassungsgesetz. „Auch wenn dieses mittlerweile fortgeschrieben und aktualisiert wurde, so ist doch das 1971 beschlossene Gesetz ein Glanzstück der gesellschaftlichen Teilhabe“, sagte Platzeck. Gerade in Zeiten der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise habe sich gezeigt, wie notwendig starke Betriebsräte seien. „Sie sind wichtige Korrektive im Ordnungsgefüge der Sozialen Marktwirtschaft und haben in der Krise bewiesen, wie verantwortungsvoll sie in den Betrieben für die Arbeitnehmer und die Unternehmen wirken“, ergänzte der Ministerpräsident. Das vor vierzig Jahren von der Brandt-Regierung vorgelegte Betriebsverfassungsgesetz atmet nach Ansicht von Ministerpräsident Platzeck noch heute den Geist sozialer Demokratie, indem es die Rechte der Betriebsräte in personellen und sozialen Angelegenheiten mit großem gesellschaftlichem Weitblick erweiterte. „Das hat sich im Rückblick für alle Beteiligten als richtig erwiesen“, sagte Platzeck. „Unternehmen mit Betriebsräten sind nicht nur produktiver und innovativer, sondern zeichnen sich auch durch eine familienfreundlichere Personalpolitik und geringere Fluktuation aus, wie Untersuchungen zeigen.“ Deshalb gehe es darum, die Betriebsräte weiter zu stärken. In seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hatte Kanzler Willy Brandt erstmals ein neues Betriebsverfassungsgesetz mit mehr Rechten für die Arbeitnehmer versprochen. Der Deutsche Bundestag hat die Gesetze am 10. November 1971 beschlossen.