Staatskanzlei

Integration: Bessere Berufschancen für zugewanderte Fachkräfte

veröffentlicht am 04.11.2011

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Damit soll die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen unabhängig vom Herkunftsland verbessert werden. Brandenburgs Integrationsbeauftragte Karin Weiss: „Die heutige Entscheidung im Bundesrat zeigt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, zügig die Umsetzung in die Praxis zu gewährleisten, flächendeckend eine fachgerechte Beratung und bei Bedarf auch entsprechende Nachqualifizierungen sicherzustellen. Hier wird sich zeigen, ob die Bundesregierung es wirklich ernst meint.“ Aber mit diesem ersten Schritt könne man bereits etwas anfangen. Weiss weiter: „Das ist für uns in Brandenburg wichtig, da wir überdurchschnittlich viele gut qualifizierte Zuwanderer haben. Es macht keinen Sinn, dass sie zum Beispiel als Reinigungskräfte arbeiten, aber als Arzt oder Ingenieur sehr gut ausgebildet sind und auf unserem Arbeitsmarkt benötigt werden.“ Die Bevollmächtigte des Landes, Staatssekretärin Tina Fischer, ergänzte: „Wichtig und erfreulich ist, dass sich der Bund bewegt hat und Bildungsministerin Annette Schavan zu Protokoll gegeben hat, dass der Bund die Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützung entsprechend ausrichtet und die Qualitätssicherung garantieren will. Wir brauchen eine Bündelung der Kräfte, damit das Gesetz ein Erfolg wird und dringend benötigte ausländische Fachkräfte leichter ihrer Qualifikation entsprechend in Deutschland arbeiten können.“ Ziel des Gesetzes ist es, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen unabhängig vom Herkunftsland zu verbessern und die Integration von im Land lebenden Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern. Dafür sieht das Gesetz für die nach Bundesrecht geregelten Berufe vor, ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit mit entsprechenden deutschen Berufsqualifikationen zu schaffen. Für die nicht reglementierten Berufe wird ebenfalls ein Anspruch auf einen Bescheid über die Gleichwertigkeit zu einem entsprechenden deutschen Ausbildungsberuf geschaffen. Regelmäßig soll bei festgestellten Unterschieden im Qualifikationsniveau festgelegt werden, welche Anpassungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um zu einer Berufszulassung zu kommen.