Staatskanzlei

Platzeck: Landesregierung und Arbeitsagentur weiter engagiert für den Abbau der Arbeitslosigkeit

veröffentlicht am 06.10.2010

Die Landesregierung und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit sind sich einig, dass ungeachtet der guten September-Zahlen bei den Anstrengungen zum Abbau der Arbeitslosigkeit nicht nachgelassen werden darf. Ministerpräsident Matthias Platzeck und die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion, Margit Haupt-Koopmann, äußerten sich heute in Potsdam bei einem Gespräch optimistisch angesichts der jüngsten Zahlen für Brandenburg. Mit 10 Prozent liege die Quote auf einem „historischen Tiefststand“. Besonders erfreulich sei, dass auch die Jugendarbeitslosigkeit nochmals wieder deutlich zurückgegangen sei. Dennoch gebe es keinen Grund zum Zurücklehnen. So gebe es weiterhin eine deutliche Spreizung der Arbeitslosenquoten zwischen 6,8 Prozent in Potsdam-Mittelmark und 15,1 Prozent in der Uckermark. Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik seien damit weiterhin notwendig. Frau Haupt-Koopmann betonte, es gelte, das Potential der Arbeitslosen für die Fachkräftesicherung der Brandenburger Unternahmen zu nutzen. Platzeck kritisierte deshalb den drastischen Rückgang der Bundesmittel für den Arbeitsmarkt im nächsten Jahr. Hiervon seien gerade die besonders betroffen, die es am schwersten am Arbeitsmarkt hätten. So gingen die Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose in Brandenburg um über ein Fünftel zurück. Ausdrücklich würdigte der Ministerpräsident die Einführung eines Arbeitsmarktmonitors durch die Bundesagentur. Das im vergangenen Jahr gestartete Projekt hat das Ziel, mehr Transparenz über regionale Beschäftigungsrisiken und –chancen herzustellen. Damit könnten für die einzelnen Arbeitsmarktregionen Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Platzeck: „Strategische Partnerschaften vor Ort sind dafür der richtige Ansatzpunkt.“ Mit Blick auf die jüngste Hochwasserwelle unterstützte Platzeck die Entscheidung von Frau Haupt-Koopmann, dass von der Flut betroffene Unternehmen bei Niederlassungen der Arbeitsagentur Cottbus Anträge auf Kurzarbeitergeld stellen können. Dies gilt für Betriebe, die wegen des Hochwassers nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Dies sei eine sehr verantwortungsvolle und flexible Haltung der Regionaldirektion in schwieriger Lage.