Staatskanzlei

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Bessere Rechtslage für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

veröffentlicht am 29.06.2010

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung der von Umweltministerin Anita Tack vorgelegten Novelle des brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zugestimmt. Dabei geht es vor allem um eine notwendige Reaktion des Landesgesetzgebers auf Änderungen des Bundesrechts im Bereich der Umweltprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Verfahren, das die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt und bewertet. Durch den Gesetzentwurf wird die Transparenz verbessert. Der Verzicht auf landeseigene Regelungen in diesem Bereich wirkt sich auch insofern auf Bürger, Wirtschaft und Verwaltung positiv aus, als die UVP-Anforderungen jeweils einheitlich in einem Gesetz niedergelegt sind und damit Rechtsklarheit geschaffen wird. Die Zuständigkeit des Gesetzentwurfs liegt beim Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Anstelle des zunächst angestrebten Umweltgesetzbuchs sind durch die Bundesregierung im Sommer 2009 vier Einzelgesetze verkündet worden: - Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung - Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom - Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Die drei zuletzt genannten, insbesondere das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt, enthalten Änderungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie sind am 1. März 2010 in Kraft getreten. Bei den oben genannten UVP-rechtlichen Vorschriften hat der Bundesgesetzgeber von seiner neuen Kompetenz zur konkurrierenden Gesetzgebung in denjenigen Bereichen Gebrauch gemacht, die vor der Föderalismusreform der Rahmengesetzgebung unterlagen. Davon sind auch Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für Vorhaben und Strategische Umweltprüfungen (SUP) für Pläne und Programme in den Bereichen Wasser, Wald, Naturschutz und Raumordnung betroffen, die vormals partiell landesrechtlich geregelt waren.