Staatskanzlei

Erste Änderungen im Hochschulgesetz beraten

veröffentlicht am 13.04.2010

Die Landesregierung hat heute einen Bericht zu möglichen Änderungen im Brandenburgischen Hochschulgesetz beraten und verabschiedet. Brandenburger Hochschulen haben bereits deutlich über 90 Prozent der bisherigen Diplom- und Magisterstudiengänge auf Bachelor und Master umgestellt, damit ist das wichtigste Ziel der Bologna-Reform beinahe erreicht. Dennoch gibt es Verbesserungsbedarf: - der Zugang zum Master-Studium soll flexibler gestaltet werden - die Festlegungen zur Regelstudienzeit müssen angepasst werden - gleiches gilt für die Möglichkeit des Teilzeitstudiums - bei Hochschul- und Studiengangwechsel muss gewährleistet sein, dass Module gegenseitig anerkannt werden Eine diesbezügliche Änderung des Hochschulgesetzes wird - unter Beteiligung aller Betroffenen - vom Wissenschaftsministerium erarbeitet. Einige Hochschulen und Studierendenvertreter haben bereits ihr Votum abgegeben. Gleichzeitig wird - um den Beschluss des Landtages zur Bologna-Reform konsequent umzusetzen - auch die Hochschulprüfungsverordnung geändert. Denn darin sind viele Regelungen enthalten, die für die Studierenden von zentraler Bedeutung sind. Auch hierüber wird mit Hochschulen und Studierendenvertretern ausführlich diskutiert. Bis Ende des Jahres soll - wie vom Landtag beschlossen - eine Bilanz der Bologna-Reform für Brandenburg vorliegen. Erst diese Gesamtschau wird ergeben, ob weitere Änderungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes auf den Weg gebracht werden müssen.