Staatskanzlei

Prüfungen im Zusammenhang mit Presseberichten über so genannte Spionagefälle

Zum Abschluss der Prüfungen im Zusammenhang mit Presseberichten über so genannte Spionagefälle erklärt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Albrecht Gerber:

veröffentlicht am 15.03.2010

„Die in einigen Medien behaupteten ´Spionagefälle´ stellen sich nach Abschluss der Prüfungen wie folgt dar: Die weibliche Person, die nach den Pressemeldungen aus der brandenburgischen Staatskanzlei bei der russischen Botschaft angerufen haben soll, war vor Jahren nur vorübergehend vertretungsweise in der Staatskanzlei beschäftigt. Sie war in dieser Zeit nie in einem sicherheitsempfindlichen Bereich tätig und hatte keinen Zugang zu Verschlusssachen. Es gab schon deshalb keine Veranlassung, für diese Person eine besondere Sicherheitsprüfung zu veranlassen. Ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Land besteht schon seit Jahren nicht mehr. Hinsichtlich des anderen genannten Mitarbeiters hat die Staatskanzlei - wie schon am 13.03. mitgeteilt - im Ergebnis einer von ihr veranlassten Sicherheitsüberprüfung davon abgesehen, dem Mitarbeiter eine Verschlusssachen-Ermächtigung zu erteilen. Die im Rahmen der Prüfungen übermittelten Informationen gaben für weitere Konsequenzen keinen Anlass, insbesondere lagen keine Belege für eine ´Spionagetätigkeit´ vor. Die Landesregierung wird über die Sachverhalte noch gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission berichten.“