Staatskanzlei

Bundeseigene Gewässer unentgeltlich in Ländereigentum überführen

Forderung der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird in Bundesratsausschüssen beraten

veröffentlicht am 18.12.2009

„Es ist im Interesse der Allgemeinheit, dass der Bund den Ländern und Kommunen die bundeseigenen Gewässer unentgeltlich zur Übernahme anbietet. Gerade für ein so wasserreiches Bundesland wie Brandenburg sind die Gewässer und ihre Nutzung entscheidend für die weitere Entwicklung des Landes. Dass das Anliegen der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat auf offene Ohren gestoßen ist und nun in den Fachausschüssen beraten wird, ist ein wichtiges Signal“, erklärte Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers nach der heutigen Sitzung des Bundesrates. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern hatte Brandenburg in der Sitzung des Bundesrates den Antrag eingebracht, die Bundesregierung zu bitten, bundeseigene Gewässer, die zum Verkauf vorgesehen sind, den Ländern unentgeltlich zur Übernahme anzubieten und bis zur entsprechenden Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes den Verkaufsstopp für Gewässer aufrechtzuerhalten. Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer: „Mit dem gemeinsamen Antrag von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben wir Bewegung in die festgefahrene Situation gebracht. Ursprünglich wollte der Bund mit der Seenprivatisierung im neuen Jahr so richtig durchstarten. Das hätte Brandenburg als seenreiches Land besonders betroffen. Hierzulande leben viele Menschen an und mit den Seen. Das Moratorium zum Verkauf der Seen wurde verlängert. Das Bundesfinanzministerium hat mittlerweile zu Gesprächen auf Fach- und Staatssekretärsebene geladen. Im Bundesrat wird die Seenprivatisierung in den Fachausschüssen weiterbehandelt.“ Hintergrund des Antrages: Der Bund will die hauptsächlich im Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) befindlichen rund 15.000 ha Wasserflächen privatisieren. Neben kleinen Teich- und sonstigen Wasserflächen sind über 290 Seen oder Teile von Seen bei der BVVG und rund 40 Gewässer bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben betroffen. Fast alle liegen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Es handelt sich dabei um die Gewässer, die der Treuhandverwaltung des Bundes aufgrund des Einigungsvertrages als öffentliches Vermögen zugeordnet wurden. In den kommenden Jahren haben die Länder - entsprechend der Zielsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes - enorme Anstrengungen zu unternehmen, um einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Diese Bemühungen, die vor allem auch mit hohen finanziellen Belastungen der Länder verbunden seien, stünden dem geplanten Verkauf von Gewässern teilweise entgegen, hatte Mecklenburg-Vorpommern seinen Antrag begründet. „Sicher ist dem gesetzlichen Auftrag zur Privatisierung von Seen, der sich aus dem Treuhandgesetz ergibt, einerseits nachzukommen, aber die Privatisierung ist andererseits nicht im Interesse der Allgemeinheit“, betonte Minister Christoffers. „Es reicht bei der Interessenabwägung nicht aus, dass die Seen im Veräußerungsverfahren zunächst insbesondere den betreffenden Gemeinden zum Kauf angeboten werden. Die angespannte Finanzsituation der Kommunen ist uns allen bekannt. Die Kommunen haben bereits erhebliche Probleme, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird kontraproduktiv wirken. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise und den daraus resultierenden Mindereinnahmen und steigenden Sozialausgaben besteht bereits ein enormer und in den kommenden Jahren noch steigender Druck auf die Kommunalfinanzen. Insofern geht auch ein Verweis auf das im Baugesetzbuch verankerte gesetzliche Vorkaufsrecht für die Kommunen ins Leere“, unterstrich Christoffers.