Staatskanzlei

Landesregierung richtet auf Dauer ein

veröffentlicht am 01.09.2009

In Brandenburg wird sich auf Dauer eine spezielle Härtefallkommission mit ausreisepflichtigen Ausländern befassen, die sich in einer menschlichen Ausnahmesituation befinden. Die Landesregierung hat dazu auf ihrer heutigen Sitzung eine Änderung der Härtefallkommissionsverordnung beschlossen. Die seit dem Jahr 2005 befristet geschaffene Härtefallkommission wird jetzt auf Dauer eingerichtet. Voraussetzung für diese Entscheidung war die Änderung des Zuwanderungsgesetzes durch den Bund zum Jahresbeginn. Im Rahmen dieser Änderung war die bis zum 31. Dezember 2009 geltende Befristung der bundesrechtlichen Grundlage für die Tätigkeit der Härtefallkommissionen in den Ländern aufgehoben worden. In entsprechenden Einzelfällen kann die Kommission den Innenminister um die Anordnung für eine Aufenthaltserlaubnis für die Betroffenen ersuchen. Innenminister Jörg Schönbohm sprach nach der Kabinettsitzung von einer „wichtigen und guten Entscheidung“ für ausländische Bürger im Land. Er erinnerte daran, dass es auch in Zukunft immer wieder Einzelfälle von außergewöhnlicher menschlicher Tragweite geben wird, in denen die allgemeinen Vorschriften des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen. „In solchen besonderen Konfliktsituationen brauchen wir im Interesse der Menschlichkeit für die betroffenen Ausländer auch weiterhin die Möglichkeit einer humanitären Ausnahmeentscheidung zum Aufenthalt bei uns. Daher ist es sinnvoll, die Härtefallkommission dauerhaft einzurichten“, erklärte Schönbohm in Potsdam. In diesem Zusammenhang würdigte der Innenminister auch das bisherige Engagement und die Arbeit der Mitglieder der Härtefallkommission. Er verwies außerdem darauf, dass sich die Arbeit der Härtefallkommission in den vergangenen Jahren in jeder Hinsicht bewährt hat. So sieht die Landesregierung auch keinen weiteren Änderungsbedarf bei der Härtefallkommissionsverordnung. Es soll lediglich auch die Dauer der Berufung der Mitglieder der Härtefallkommission und ihrer Stellvertreter von bisher drei auf fünf Jahre erhöht und festgelegt werden, dass eine wiederholte Berufung zulässig ist. Bisher war eine wiederholte Berufung für lediglich zwei weitere Jahre zulässig. Seit Gründung der Härtefallkommission im Jahr 2005 wurden insgesamt 129 Anträge für 315 Personen beraten. Bei 64 dieser Anträge richtete die Kommission nach gründlicher Prüfung ein Härtefallersuchen an den Innenminister, der in lediglich fünf Fällen aus gewichtigen Gründen das Ersuchen zurückweisen musste. So erhielten in Brandenburg seit 2005 insgesamt 152 ausreisepflichtige ausländische Bürger als Folge eines Ersuchens der Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis.