Staatskanzlei

Kabinett billigt Änderung des Nichtrauchendenschutzgesetzes – Ziegler: Ausnahmeregelungen konkretisiert

veröffentlicht am 17.03.2009

Das Kabinett hat am Dienstag den novellierten Gesetzentwurf zum Nichtrauchendenschutz auf den Weg gebracht. Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler hatte die Gesetzesnovelle vorgelegt. Die Landesregierung reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Vorjahr, das Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot für Hotels, Gaststätten und Diskotheken der Länder Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärte. Das brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz enthalte vergleichbare Regelungen, so dass auch hier Anpassungsbedarf bestanden habe, erklärte Ziegler. Die Ministerin sprach von einem „vertretbaren Ausgleich der Interessen des Gesundheitsschutzes auf der einen und der Gastronomie auf der anderen Seite“. Ziegler wörtlich: „Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass keine der beiden Interessenseiten uneingeschränkt Berücksichtigung finden kann“. Ein vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für zulässig gehaltenes und von den Gesundheitsexperten zu Recht gefordertes ausnahmsloses Rauchverbot sei derzeit zum Bedauern der Gesundheitsminister ganz offensichtlich in keinem Bundesland politisch durchsetzbar. Die brandenburgische Gesetzesnovellierung entspreche im Wesentlichen den auch in Berlin vorgesehenen Änderungen. In Brandenburgs Gastronomie soll das Rauchen künftig ausnahmsweise in folgenden Fällen erlaubt sein: Die Gastfläche beträgt weniger als 75 Quadratmeter, es steht kein abgetrennter Nebenraum zur Verfügung, es werden keine zum alsbaldigen Verzehr zubereiteten Speisen ausgereicht, Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt, das Lokal ist am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet. Für Diskotheken soll die bisherige Regelung für Nebenräume gelten. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zur Diskothek bekommen und im Nebenraum keine Tanzfläche vorhanden ist. Vorgeschrieben ist ebenfalls eine entsprechende Kennzeichnung. Diskothekenbetreiber können sich also entscheiden, einen Raucherraum einzurichten und den Betrieb für Jugendliche zu sperren, oder die Discothek rauchfrei zu halten und so auch für Jugendliche zugänglich zu machen. Kommunen und Gastronomie erhalten durch das Änderungsgesetz bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten mehr Rechtssicherheit. Das neue Gesetz tritt nach der Verabschiedung durch den Landtag und der Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Eine Übergangsfrist für die Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz ist nicht vorgesehen, da sich die Praxis bereits an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Übergangsregelungen angepasst hat.