Staatskanzlei

Neuregelung des Heimrechts vom Kabinett verabschiedet

veröffentlicht am 17.03.2009

Das Kabinett hat heute dem von Sozialministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Heimrechts im Land Brandenburg zugestimmt und dem Parlament zugeleitet. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf werde den Ver-änderungen und der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in der Pflege und Betreuung im Land gerecht, sagte Ziegler. Die Neuregelung wurde notwendig, da die Gesetzgebungs-Kompetenz für das Heimrecht durch die Föderalismusreform auf die Länder übergegangen ist. Wesentliche Anpassungen wurden vor allem durch neue Wohnformen an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung erforderlich. Ziegler hob hervor, dass insbesondere ambulante und kleinteilige Versorgungsangebote ausdrücklich befördert werden. Pflegeheime sollten ebenso wie Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen oder betreute Wohnformen Orte sein, an denen die Menschen sich wohl fühlen können und fachgerecht versorgt werden. Das Gesetz enthält unter anderem Mindestanforderungen an den Betrieb von Einrichtungen und unterstützende Wohnformen, die eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege unter Wahrung der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte gewährleisten. Der Gesetzentwurf bietet dabei den vielfältigen Angebotsstrukturen neuer Wohnformen im Pflege- und Behindertenbereich Raum und schafft Entwicklungsmöglichkeiten. Die Neufassung des Gesetzes ermöglicht eine weitgehende flexible Handhabung, so dass auch innovative Wohnangebote entstehen können. Mit den Bestimmungen im bisherigen Heimgesetz war dies nicht möglich. Neben den allgemeinen und besonderen Regelungen für Einrichtungen und gleichgestellte Wohnformen sind auch Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in den Einrichtungen wie Auskunfts- und Mitteilungspflichten sowie regelmäßige Prüfungen und Überwachung vor Ort, weitere Schwerpunkte des neuen Gesetzes. Dies sieht ferner das individuelle Mitwirkungsrecht der Bewohner von Einrichtungen vor.