Staatskanzlei

Gesetzentwurf zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts beschlossen

veröffentlicht am 02.12.2008

Brandenburg soll ein modernes Beamtenrecht erhalten. Das Kabinett beschloss auf seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf für ein Brandenburgisches Beamtenrechtsneuordnungsgesetz. Kernstück des Entwurfes ist ein neues Landesbeamtengesetz für die rund 33.000 Beamtinnen und Beamten der Landesverwaltung sowie die etwa 2000 Beamte im Kommunalbereich. Es soll ab 1. April nächsten Jahres gelten. „Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, für die Beamtinnen und Beamten die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass sie ihre wichtigen Aufgaben zum Wohle des Landes verantwortungsvoll wahrnehmen können. Damit wird ein erster wesentlicher Schritt unternommen, das Berufsbeamtentum im Land Brandenburg zeitgemäß und zukunftsorientiert zu gestalten. Außerdem wollen wir auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Brandenburg steigern. Dazu wollen wir unter anderem die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“, erläuterte Innenminister Jörg Schönbohm. So werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel, die Abordnung und die Versetzung bei Behördenumbildungen erleichtert. Die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen werden erweitert. Neu ist zudem eine klar geregelte Beurlaubungsmöglichkeit ohne Dienstbezüge. Ferner soll künftig die Vollendung des 27. Lebensjahres als Voraussetzung für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit entfallen. Erstmals wird die Fortbildung der Beamten in einem eigenen Paragraphen geregelt. Er regelt vor allem die Verpflichtung des Dienstherrn, durch geeignete Maßnahmen für die kontinuierliche Fortbildung des Beamten zu sorgen. Ferner werden Möglichkeiten eröffnet, einen Beamten in einem höheren Amt als dem Eingangsamt seiner Laufbahn einzustellen. Brandenburg will zudem als erstes Bundesland den Landespersonalausschuss (LPA) abschaffen. Schönbohm wies darauf hin, dass das Bundesrecht einen Landespersonalausschuss nicht mehr zwingend vorschreibt. Der LPA erscheine auch entbehrlich, da bereits in den meisten Fällen das Personalvertretungsrecht die Mitbestimmung der Arbeitnehmerseite in Personalfragen sichere und zudem in Streitfällen eine unabhängige Einigungsstelle angerufen werden könne. Eine einschneidende Veränderung erfährt die dienstrechtliche Stellung des Generalstaatsanwaltes. Er wird künftig kein politischer Beamter mehr sein, der ohne Angabe von Gründen jederzeit von seinem Amt in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Keine Änderung gibt es bei der Anzahl der Laufbahngruppen. Wie bisher sind vier Laufbahngruppen vorgesehen, – einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst --, die sich am unterschiedlichen Niveau der Vor- und Ausbildung orientieren. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfes liegt im Bereich der Verwaltungsvereinfachung. So werden überflüssige Regelungen und Standards reduziert. Damit folgt die Landesregierung einem Auftrag des Sonderausschusses des Brandenburger Landtages, wonach bei allen Gesetzesvorhaben intensiv geprüft werden soll, ob und inwieweit künftige Regelungen auf das notwendige Maß reduziert werden können. Die Koalitionspartner hatten sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die notwendige Reform des öffentlichen Dienstrechts zu unterstützen. Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 wurde die Verantwortungsgrenze zwischen Bund und Ländern bei der Rechtsetzung im Beamtenrecht neu abgesteckt. Damit bestand Klarheit, auf welcher Basis das Land Brandenburg selbst Reformen einleiten konnte. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf sei der Reformprozess nicht abgeschlossen, betonte der Innenminister. Derzeit würden noch mehrere Verordnungsentwürfe vorbereitet, etwa zum Laufbahnrecht und zum Arbeitszeitrecht. Sie sollen von der Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. „Aber auch über die zu Ende gehende Legislaturperiode hinaus bedarf es einer Fortsetzung der Dienstrechtsreform“, betonte Schönbohm.