Staatskanzlei

Jugendschutz im Internet - Vereinbarung beschlossen

veröffentlicht am 06.08.2003

Im Rahmen der Neugestaltung des Jugendschutzes beschloss die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung eine Vereinbarung mit den anderen Bundesländern über die Wahrung des Jugendschutzes in Telemedien durch die länderübergreifende Stelle jugendschutz.net. Die neue Vereinbarung regelt die Arbeit von jugendschutz.net zur Unterstützung der Kommission Jugendmedienschutz und der Obersten Landesjugendbehörden. Die Ländervereinbarung regelt ihre fachliche Unabhängigkeit und die laufende Überprüfung der Einhaltung von Bestimmungen bei Angeboten der Telemedien insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Jugendgefährdung oder Jugendbeeinträchtigung. „jugendschutz.net“ wirkt mit der Kommission Jugendmedienschutz bei Verstößen auf eine schnelle Veränderung oder Herausnahme des Angebots hin. Die Vereinbarung hat folgende inhaltliche Schwerpunkte:
  • Um die organisatorische Anbindung von jugendschutz.net an die Kommission zu gewährleisten, soll das Personal von jugend-schutz.net, das derzeit beim Land Rheinland-Pfalz angestellt ist, zur Landeszentrale für Private Rundfunkanbieter Rheinland-Pfalz (LPR) übergeleitet werden.
  • Der Leiter/die Leiterin soll von den Obersten Landesjugendbehörden im Benehmen mit der Kommission berufen werden.
  • Die fachliche Unabhängigkeit von jugendschutz.net ist in der Ländervereinbarung festgelegt.
  • Die Obersten Landesjugendbehörden können jugendschutz.net in Abstimmung mit der Kommission mit zusätzlichen Projekten beauftragen.
  • Die Finanzierung erfolgt in der bisherigen Höhe über die Länderhaushalte. Dies gewährleistet die haushaltsmäßige Unabhängigkeit von jugendschutz.net.
Die Landesregierung unterstreicht noch einmal die Bedeutung der von allen Bundesländern gemeinsam geförderten Zentralstelle Jugendschutz.net für Effizienz des Jugendmedienschutzes im Internet, von der sehr deutlich auch Brandenburg profitiert. Jugendschutz.net ist ein gutes Beispiel dafür, wie durch gemeinsames Vorgehen der Länder Doppelarbeit vermieden, Fach- und Sachkompetenz konzentriert, umständliche Abstimmungsvorgänge vermieden, einheitliche Entscheidungskriterien angewandt, der Finanzaufwand begrenzt und effektiv zum Wohl der Kinder und Jugendlichen gehandelt werden kann.