Staatskanzlei

Platzeck zu Hartz IV: Kommunales Optionsgesetz momentan nicht zustimmungsfähig

veröffentlicht am 06.07.2004

Die Brandenburgische Landesregierung hat sich auf der heutigen Kabinettsitzung mit der bevorstehenden Bundesratsentscheidung zum kommunalen Optionsgesetz befasst. Danach hält die Landesregierung die endgültige Entscheidung über ihr Abstimmungsverhalten noch offen. Dazu erklärt Ministerpräsident Matthias Platzeck: „Das Kommunale Optionsgesetz ist für Brandenburg in der gegenwärtigen Form nicht zustimmungsfähig. Nach den letzten Berechnungen zeitigt die Vorlage geringe bis keine Entlastungseffekte für Ostdeutschland. Insbesondere erwarte ich verbesserte Regelungen für Langzeitarbeitslose. Nur durch ein Extraprogramm für diese Betroffenen kann das Ziel von Hartz IV, Integration durch Arbeit, auch im Osten erreicht werden. Dazu ist auch eine Erhöhung der Integrationsbudgets notwendig.“