Staatskanzlei

Verbesserter Jugendschutz

veröffentlicht am 04.05.2004

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung eine neue Jugendschutzzuständigkeitsverordnung beschlossen. Die Verordnung sieht vor, dass die nach dem Jugendschutzgesetz je nach Alter der Kinder und Jugendlichen abgestuften Aufenthaltsverbote in Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen und an anderen jugendgefährdenden Orten ebenso von den Städten und Gemeinden durchgesetzt werden wie die Verbote zur Abgabe von Alkohol und Tabakwaren. Die Städte und Gemeinden prüfen auch die Einhaltung der Altersbeschränkungen in Kinos und Videotheken und können bei Verstößen Bußgelder bis zu fünfzigtausend EURO gegen den Betreiber verhängen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird durch die Verordnung verpflichtet, neben Kinofilmen und Videofilmen auch Computerspiele für bestimmte Altersgruppen („Freigegeben ohne Altersbeschränkung“, „Freigegeben ab 6 Jahren“, „Freigegeben ab 12 Jahren“, „Freigegeben ab 16 Jahren“, „Keine Jugendfreigabe“) freizugeben. Der Erlass der Verordnung war erforderlich geworden, nachdem unter dem Eindruck des Amoklaufs eines Jugendlichen im Erfurter Gutenberggymnasium das veraltete Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte durch ein umfassendes Jugendschutzgesetz ersetzt worden war, welches insbesondere auch den Vertrieb von Computerspielen jugendgemäß regelt. Am 11. Mai 2004 werden Jugendminister Steffen Reiche (SPD) und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Aktion Kinder und Jugendschutz in Potsdam den Jugendschutzexperten der Städte und Gemeinden die kommunalen Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz und der Jugendschutzzuständigkeitsverordnung vorstellen.