Staatskanzlei

Überprüfung von Führungskräften auf der Grundlage der „Rosenholz“-Dateien

veröffentlicht am 20.04.2004

Bestimmte, in leitenden Funktionen Beschäftigte des Landes werden auf der Grundlage der „Rosenholz“-Dateien erneut auf eine frühere Stasi-Mitarbeit überprüft. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung in Potsdam. Allerdings soll die Überprüfung auf besonders herausgehobene Funktionsträger im Landesdienst sowie auf Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen beschränkt bleiben. „Die Menschen in unserem Land sollen sicher sein, dass nicht Geheimdienstmitarbeiter des DDR-Unrechtsregimes unerkannt an wichtigen Schalthebeln im Land sitzen. Die Überprüfung ist deshalb ein Routineakt, der auf der Basis eines parteiübergreifenden Bundesratsbeschlusses erfolgt. Zugleich wahren wir aber durch die Beschränkung auf herausgehobene Funktionsträger den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, erläuterte Innenminister Jörg Schönbohm, der die Vorlage eingebracht hatte. Vorgesehen ist u.a. die Überprüfung der Staatssekretäre, der Abteilungsleiter in obersten Landesbehörden, der Leiter nachgeordneter Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe. Von einer erneuten Überprüfung der Schulleiter sieht die Landesregierung ab. Den einzelnen Ministerien wird ferner freigestellt, über diesen Personenkreis hinaus bei Bedarf weitere Beschäftigte in eine erneute Anfrage einzubeziehen. Dies ist etwa bei Mitarbeitern denkbar, die eine Funktion mit besonderer Vertrauensstellung oder besonderer öffentlicher Verantwortung ausüben. Dies kann für bestimmte Funktionen im Justiz- oder Polizeibereich, aber auch in den Bereichen Schule, Forschung und Lehre zutreffen. Die so genannten Rosenholz-Dateien waren erst im vergangenen Jahr von den USA an Deutschland zurückgegeben und anschließend von der Stasiunterlagen-Behörde in Berlin ausgewertet worden. Der Bundesrat hatte im September vergangenen Jahres eine nochmalige Überprüfung auf der Basis der „Rosenholz“-Dateien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes im Bund und den Ländern empfohlen. Das Land Brandenburg hatte dem Beschluss zugestimmt. Die Minister der Landesregierung hatten sich bereits einer erneuten Stasi-Überprüfung unterzogen – mit negativem Ergebnis.