Staatskanzlei

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Strukturreform der Flurneuordnung

veröffentlicht am 10.02.2004

Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Flurneuordnungsverwaltung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine Dezentralisierung der bisher allein von Landesbehörden ausgeübten Verwaltung bei Flurbereinigungsverfahren vor. Arbeits- und Entscheidungsprozesse sollen stärker zu den Betroffenen in den ländlichen Regionen verlagert werden. Mit dieser Zielstellung soll der Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung bis zu 50 Beschäftigte aus Verwaltungsbehörden des Landes übernehmen. Die neue Struktur ist ein weiterer Schritt bei der Reform der Brandenburger Landesverwaltung. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, Teilaufgaben der Flurbereinigung auf die Teilnehmergemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu übertragen, die sich zur Erfüllung dieser Aufgaben des 1999 gegründeten Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung bedienen. Beim Land sollen lediglich die staatlichen Kernaufgaben der Bodenordnung als hoheitliche Vollzugsaufgaben verbleiben. Die Beschäftigten der bisherigen Flurbereinigungsbehörden werden dem jetzigen Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft als künftige obere Flurbereinigungsbehörde zugeordnet. In den zeitlich und organisatorisch aufwändigen Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsverfahren werden land- und forstwirtschaftliche Flächen einschließlich öffentlich genutzter Wege neu geordnet und Nutzungskonflikte aufgelöst. Gebäude- und Grundeigentum wird zusammen geführt. Belange der Landwirtschaft sowie des Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzes werden aufeinander abgestimmt. Dabei wirken die ortsansässige Bevölkerung, die Grundstückseigentümer, die tatsächlichen Grundstücksnutzer und Bewirtschafter sowie die örtlichen und regionalen Entscheidungsträger eng zusammen. Flurbereinigungen bleiben nach wie vor wichtige Aufgaben, weil Kataster- und Eigentumsverhältnisse vielfach immer noch nicht geklärt oder zumindest nicht stimmig sind. Die Klärung solcher Unstimmigkeiten dient nicht nur der Verringerung des Konfliktpotenzials in ländlichen Gemeinden, sie schafft auch Rechtssicherheit bei finanziellen Förderungen durch EU, Bund oder Land.