Staatskanzlei

Schönbohm: "Stiftungsbereitschaft fördern"

veröffentlicht am 27.01.2004

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die von Innenminister Jörg Schönbohm eingereichte Vorlage zur Neufassung des brandenburgischen Stiftungsgesetzes beschlossen. Die Anpassung des Brandenburger Stiftungsrechts an das geänderte Bundesrecht wird zum Anlass genommen, es gleichzeitig von entbehrlichen Regelungen zu befreien. Dabei wurden in der praktischen Anwendung festgestellte Regelungsdefizite und Unklarheiten beseitigt, was mit einer Reduzierung der Anzahl der Paragraphen von 33 auf 16 einhergeht. Innenminister Schönbohm: "Ich bin überzeugt, mit dem neugefassten Gesetz dazu beizutragen, die Stiftungspraxis zu verbessern und die Stiftungsbereitschaft zu fördern, besonders von gemeinwohlorientierten Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Sie fördern mit den Erträgen aus ihrem Vermögen Gemeinwohlprojekte ohne staatliche Zuwendungen. Sie entlasten mit ihren Stiftungszwecken die öffentliche Hand und sind Ausdruck des Bürgersinns und der gesellschaftlichen Verantwortung ihrer Stifter, die ihr Engagement im Land nachhaltig einer Verbesserung der Situation im kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und karitativen Bereich zu Gute kommen lassen."