Staatskanzlei

9. Sitzung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz der Länder Berlin und Brandenburg (PLAKO) am 21. Januar 2004 in Potsdam

veröffentlicht am 21.01.2004

In ihrer heutigen Sitzung hat sich die gemeinsame Landesplanungskonferenz der Länder Berlin und Brandenburg (PLAKO) mit dem Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) - ergänzende raumordnerische Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum - beschäftigt. Die Planungskonferenz empfahl den Landesregierungen von Berlin und Brandenburg die Beendigung des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf dieses Landesentwicklungsplanes. Dieser Landesentwicklungsplan schafft übergeordnete landesplanerische Steuerungsinstrumente für die Themenbereiche Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumentwicklung einschließlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes im äußeren Entwicklungsraum, so dass nun für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg verbindliche planerische Festlegungen vorgelegt werden können. Damit wird das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm vollständig auf das gesamte Planungsgebiet beider Länder umgesetzt. Bereits vorhandene Landesentwicklungspläne betreffen die zentralörtliche Gliederung Brandenburg (LEP I), den engeren Verflechtungsraum (LEP eV) sowie die Flughafenstandortentwicklung (LEP FS). Der Entwurf des LEP GR hat allen Gemeinden, Ämtern, Kreisen, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange wie auch den Nachbarländern und -staaten, mithin also über 1.000 Institutionen mit der Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme vorgelegen. Von dieser Möglichkeit haben rd. 350 Institutionen Gebrauch gemacht. Nach Abwägung der rund 4.000 vorgebrachten Anregungen und Bedenken kann das Beteiligungsverfahren zum Planentwurf nunmehr abgeschlossen werden. Nach der Beteiligung der Parlamentsauschüsse in beiden Ländern wird der Plan voraussichtlich im Sommer des Jahres in Kraft treten. Der LEP GR ist ein weiteres gutes Beispiel für die erfolgreiche enge Zusammenarbeit beider Länder in dem wichtigen Politikfeld der Bestimmung gemeinsamer Ziele der Landesplanung zum Wohle beider Länder. Darüber hinaus hat die Landesplanungskonferenz den Entwurf des zweiten gemeinsamen Raumordnungsberichtes (ROB) beraten. Sie empfahl den beiden Landesregierungen, den Raumordnungsbericht dem Abgeordnetenhaus von Berlin und dem Landtag des Landes Brandenburg vorzulegen. Dieser Raumordnungsbericht gibt einen Überblick über die räumliche Entwicklung in Berlin und Brandenburg. Er enthält zusammenfassende Querschnittsinformationen mit den Schwerpunkten auf Raumstruktur, Bevölkerungsentwicklung, Verkehrs-, Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Wirtschaft und Arbeitsmarkt sowie Infrastruktur. Damit ergänzt er die Fachberichte beider Länder. Der Raumordnungsbericht wird von der gemeinsamen Landesplanungsabteilung erstellt. Betrachtungsgegenstand des zweiten Raumordnungsberichtes sind überwiegend die räumlich bedeutsamen Entwicklungen seit 1997. Der Raumordnungsbericht soll die Landesbehörden und Kommunen sowie eine interessierte Öffentlichkeit unterrichten und dadurch eine breite Diskussion über räumliche Entwicklungsprozesse in Berlin und Brandenburg unterstützen. Es ist vorgesehen, den zweiten gemeinsamen Raumordnungsbericht im 2. Quartal 2004 als Broschüre zu veröffentlichen, die von den Öffentlichkeitsreferaten der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des Brandenburger Ministeriums für Landwirtschaft zu beziehen sein wird. Darüber hinaus wird der Raumordnungsbericht in den jeweiligen Internetauftritten angeboten werden.