Staatskanzlei

Schneller, einfacher, bürgerfreundlicher: Landesregierung beschließt Novelle des Denkmalschutzgesetzes

veröffentlicht am 21.01.2004

Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die von Kulturministerin Johanna Wanka vorgelegte Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Die Neufassung zielt darauf ab, das kulturelle Erbe Brandenburgs wirksam und dauerhaft zu bewahren, die Belange des Denkmalschutzes mit den berechtigten Interessen von Eigentümern in Einklang zu bringen sowie zu einem investitionsfreundlichen Klima beizutragen und damit auch den Mittelstand und das Handwerk zu fördern. Hierfür sollen Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und Bürokratie abgebaut werden. Außerdem soll eine konzertierte Denkmalhilfe in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro jährlich eingerichtet werden. Neu geregelt werden soll zum Beispiel das Verfahren, nach dem Denkmale eingetragen werden. Mit der Einführung des sogenannten nachrichtlichen Eintragungsverfahrens wird bei den unteren Denkmalschutzbehörden erheblicher Verwaltungsaufwand reduziert, da für die Eintragung künftig die Denkmalfachbehörde verantwortlich sein soll. Damit werden die Voraussetzungen für die beschleunigte Erfassung des vorhandenen Denkmalbestandes und schnellere Klarheit für die Eigentümer von Denkmälern geschaffen. Dieses Verfahren wird bereits in der Mehrzahl der anderen Bundesländer praktiziert – insbesondere auch in allen neuen Bundesländern sowie Berlin - und hat sich dort bewährt. Außerdem soll die Beteiligungsfrist zwischen unterer Denkmalschutzbehörde und Denkmalfachbehörde von drei Monaten auf einen Monat reduziert werden, auch im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Die unteren Denkmalschutzbehörden entscheiden künftig über erlaubnispflichtige Maßnahmen im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde, ein Einvernehmen muss nicht mehr hergestellt werden. Mit der Novelle soll das Instrument des denkmalpflegerischen Sammelgutachtens eingeführt werden: Liegen für bestimmte Bereiche derartige Gutachten vor, erübrigt sich für erlaubnispflichtige Vorhaben dort die Beteiligung der Denkmalfachbehörde. Es ist geplant, zunächst mindestens 20 Prozent der Erlaubnisverfahren über denkmalpflegerische Sammelgutachten beteiligungsfrei zu stellen. Dies würde rund 1.600 Verwaltungsverfahren pro Jahr überflüssig machen. Die Anwendung denkmalpflegerischer Sammelgutachten soll schrittweise ausgebaut werden. In bauaufsichtlichen Verfahren – so sieht es der Entwurf weiter vor - sind die Denkmalschutzbehörden nur noch zu beteiligen, wenn in der Denkmalliste eingetragene Denkmale oder ihre Umgebung betroffen sind. Zudem sollen die Zuständigkeiten der Denkmalbehörden so geordnet werden, dass die unteren Denkmal-schutzbehörden grundsätzlich für den Vollzug des Gesetzes zuständig sind. Sie erhalten damit auch die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zerstörung von Denkmalen und die Verlängerung der Frist bei Zufallsfunden. In Anlehnung an die ursprüngliche Idee eines Denkmalfonds wird nun eine konzertierte Denkmalhilfe durch das Zusammenwirken mehrerer Ressorts geschaffen. Hierzu werden aus vier Ressorts entsprechende finanzielle Ressourcen in einer Höhe von bis zu 4 Millionen Euro jährlich bereit gestellt, die zweckgebunden projektbezogene Denkmalförderung ermöglichen. Die Gelder sollen insbesondere der Finanzierung der vom Land zu leistenden Ausgleichs- oder Entschädigungszahlungen an Eigentümer von Denkmalen dienen, wenn diese mit der Erhaltung des Denkmals überfordert sind. Brandenburg verfügt über einen reichen und vielschichtigen Bestand an Denkmalen aus allen Epochen der Landesgeschichte. Derzeit sind rund 10.500 Denkmale, darunter über 100 Stadt- und Ortskerne, geschützt. Im Bereich der Bodendenkmale sind gegenwärtig rund 23.000 archäologische Fundplätze bekannt. Das bestehende Denkmalschutzgesetz ist bereits über zwölf Jahre alt und hatte sich in verschiedenen Bereichen als nicht mehr zeitgemäß erwiesen.