Ausnahmegenehmigung gemäß StVO
Die Stadt Schwedt/Oder ist untere Verkehrsbehörde im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Gemäß StVO § 46 (1) kann die untere Verkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigen. Für das Gebiet der Stadt Schwedt/Oder sind diese im Fachbereich Ordnung und Brandschutz zu beantragen.
Eine Dauerausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig vor der Inanspruchnahme (ca. 14 Tage vorher) beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte wird sofort erteilt.
Gebühren
- 10,20 EUR bis 767,00 EUR
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrs-Ordnung § 46 Abs. 1
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 (1) StVO
- Fomular: Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde
- Fahrzeugkennzeichen
- Schwerbehindertenausweis
- 1 Passbild