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Ausnahmegenehmigung gemäß StVO

Die Stadt Schwedt/Oder ist untere Verkehrsbehörde im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Gemäß StVO § 46 (1) kann die untere Verkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigen. Für das Gebiet der Stadt Schwedt/Oder sind diese im Fachbereich Ordnung und Brandschutz zu beantragen.

Eine Dauerausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig vor der Inanspruchnahme (ca. 14 Tage vorher) beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte wird sofort erteilt.

Gebühren

  • 10,20 EUR bis 767,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrs-Ordnung § 46 Abs. 1

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 (1) StVO
  • Fomular: Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Schwerbehindertenausweis
  • 1 Passbild

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Untere Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner
Frau Antonia Schmock
Zimmer
Rathaus, Raum 3.20
Telefon
03332 446-621
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6, Abteilung Ordnungswesen
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen