Staatskanzlei

Bezahlkarte für Asylsuchende wird eingeführt: Woidke unterzeichnet Absichtserklärung mit Kommunen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 14.05.2024

In Brandenburgs Landkreisen und kreisfreien Städten wird die Bezahlkarte für Asylsuchende eingeführt. Auf die konkreten Eckpunkte zur Einführung hat sich das Land mit den Landkreisen und kreisfreien Städten verständigt. Die Eckpunkte sind in einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten, über die Ministerpräsident Dietmar Woidke heute das Kabinett informiert hat. Anschließend unterschrieb er die Erklärung in der Potsdamer Staatskanzlei gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landkreistages und Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze, sowie dem Oberbürgermeister von Brandenburg an der Havel, Steffen Scheller, als Erstunterzeichner seitens der Kommunen.

Jeder Erwachsene erhält eine eigene Bezahlkarte. Mit dieser Karte können weiterhin sämtliche Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts eigenständig getätigt werden, jedoch wird der bar zur Verfügung stehende Anteil verringert. So sollen für volljährige Karteninhaber künftig 50 Euro und für Minderjährige 25 Euro im Monat bar abgehoben werden können. Noch nicht abschließend geregelt ist, welche Einschränkungen (z.B. Glücksspiele, Transfer von Geld) es für den Einsatz der Karten geben wird. Dazu führen Land und Kommunen weitere Gespräche. Die Karte wird bundesweit einsetzbar sein. Im Kreis Märkisch-Oderland wurde eine Bezahlkarte bereits vor kurzem eingeführt.

Woidke unterstrich bei der Unterzeichnung: „Wir steuern bei den Leistungen für Geflüchtete nach. Künftig wird nur noch ein Teil der Leistungen in bar erhältlich sein. Dieses Umsteuern ist notwendig, damit das Geld tatsächlich für den täglichen Lebensbedarf ausgegeben wird. Es ist auch ein Beitrag im Kampf gegen die Schleuserkriminalität. Die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll konsequent und ausschließlich den bei uns angekommenen Menschen helfen und ihre Integration in Brandenburg ermöglichen. Die Einführung der Bezahlkarte ist deswegen auch keine Diskriminierung von Geflüchteten. Den Menschen steht weiterhin der gesamte Betrag zur Deckung des Existenzminimums zur Verfügung. Mit der einheitlichen Bezahlkarte können weiterhin sämtliche Ausgaben wie Einkäufe von Lebensmitteln oder von persönlichem Bedarf eigenständig getätigt werden. Positiv kann sich auswirken, dass jeder Erwachsene eine eigene Karte erhält und Frauen damit gegebenenfalls besser über die ihnen zustehenden Mittel verfügen können.

Zugleich können wir mit dem Einsatz der Karte den bürokratischen Aufwand der Kommunen verringern. Wir bringen die Karte in enger Abstimmung mit den Kommunen auf den Markt und stellen sicher, dass sie im ganzen Land weitgehend einheitlich eingesetzt wird. Dass die Karte mit den gleichen Konditionen auch in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingesetzt wird, zeigt, dass wir im Gleichklang mit den Kommunen vorgehen. Wir sind uns einig, dass wir die Bezahlkarte noch in diesem Sommer landesweit einführen wollen.“

Heinze betonte: „Die Landkreise begrüßen die geplante landesweite Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte mit den entsprechenden Rahmenbedingungen ausdrücklich. Die Leistungsberechtigten erhalten die gleiche Unterstützung wie bisher, es ändert sich lediglich die Art der Bereitstellung, hin zu einem modernen und transparenten Zahlungsmittel. Die Landesregierung und die Landkreise stimmen sich zur Bewältigung der Flüchtlingskrise seit 2015 regelmäßig ab und koordinieren ein gemeinsames Vorgehen. Die Einführung einer landesweiten Zahlkarte ist ein weiteres Ergebnis dieser Bemühungen. Inmitten aller Debatten zu diesem Thema bleibt mit Blick auf die Gesamtsituation zu betonen: Die Bezahlkarte trägt zu einer geordneten Migrationssteuerung bei, bleibt aber eben nur ein Teil der Lösung. Der Schlüssel ist und bleibt die Reduzierung des Zustroms illegaler Migration an den EU-Außengrenzen. Hier sind und bleiben die EU und der Bund gefordert.“

Scheller fügte zu: „Die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Einführung einer Bezahlkarte zur Gewährung der staatlichen Leistungen für Asylbewerber frühzeitig und mehrheitlich befürwortet. Zuvor gab es auch hier in den Beratungen Debatten über die positiven und möglicherweise negativen Aspekte einer solchen Karte. Aber Fakt ist, die notwendigen Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten die Asylbewerber weiterhin. Diese Leistungen dienen zum Beispiel eben nicht zur finanziellen Unterstützung der Familien in den Heimatländern. Um solch einen Missbrauch einzuschränken, ist die guthabenbasierte Geldkarte und insbesondere auch die Begrenzung der Möglichkeit zum Bargeldabheben der richtige Ansatz. Es ist gut, dass die Landesregierung nun gemeinsam mit den Kreisen und den kreisfreien Städten eine gemeinsame Lösung ermöglicht."

Hintergrund:

Ministerpräsident Dietmar Woidke hatte bereits im Oktober 2023 den Vorschlag gemacht, eine Bezahlkarte einzuführen. Auch aufgrund der Anregung aus Brandenburg hatten sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 6. November 2023 auf die bundesweite Einführung der Bezahlkarte verständigt.

Die Landesregierung hatte zu Beginn des Jahres den Beitritt zu einem einheitlichen Vergabeverfahren der Länder beschlossen. Kurz darauf hatten 14 Bundesländer, darunter auch Brandenburg, den Informations- und Kommunikationsdienstleister Dataport beauftragt, ein europaweites Vergabeverfahren zur Einführung der Bezahlkarte zu starten. Mit dem auszuwählenden Anbieter soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden. Die Zuschlagserteilung ist für Juli 2024 vorgesehen. Die Bundesregierung hat das Asylbewerberleistungsgesetz bereits dahingehend angepasst, dass die Leistungen für Asylbewerber unabhängig von der Art der Unterbringung auch in Form der Bezahlkarte erbracht werden können. Das brandenburgische Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung der Bezahlkarte zuständig.

Seit März tagt unter der Leitung der Staatskanzlei eine Unterarbeitsgruppe der „Koordinierungsgruppe Migration“. Sie soll die reibungslose Einführung der Bezahlkarte im Land sicherstellen. Zur Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien für Inneres, Soziales und Finanzen, der kommunalen Spitzenverbände sowie mehrerer Kreise und kreisfreier Städte. Die Beteiligten sind sich einig, dass bei der Einführung in Brandenburg einheitliche Regeln gelten sollen. Die Arbeitsgruppe hatte daher vereinbart, Eckpunkte und Rahmenbedingungen zur Ausgabe und Nutzung der Bezahlkarte in Brandenburg mit einer gemeinsamen Absichtserklärung festzuschreiben.

Mit der Absichtserklärung ist neben den Bargeldregelungen vereinbart, dass die Karte auch in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde des Landes ausgegeben wird. Räumliche Einschränkungen bei der Nutzung der Bezahlkarte gibt es nicht, d.h., die Karte soll bundesweit einsetzbar sein. Das Land wird die Kommunen bei der Einführung der Karte fachlich und praktisch unterstützen. Auch die Kostenverteilung ist geklärt. So trägt das Land die Kosten des Vergabeverfahrens und der Einführung der Bezahlkarte durch den auszuwählenden Dienstleister. Das Land hat dafür im laufenden Haushaltsjahr rund 1,88 Millionen Euro veranschlagt.

 

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