Sachbearbeiter Tief- bzw. Hochbau (m/w/i/t)

Beim Landkreis Uckermark ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Bau und Liegenschaften eine Stelle als Sachbearbeiter Tief- bzw. Hochbau (m/w/i/t) neu zu besetzen. Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Was bieten wir Ihnen?

Wir legen großen Wert auf Mitarbeiterzufriedenheit und bieten Ihnen die bestmöglichen Voraussetzungen, um produktiv und in angenehmer Atmosphäre arbeiten zu können. Wer sich entwickeln möchte, hat bei uns die besten Chancen, denn wir fördern individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten.

Familie und Beruf - beides muss miteinander vereinbar sein! Denn aus Erfahrung wissen wir, dass mehr Lebensqualität zufriedener und leistungsbereiter macht. Um dies zu gewährleisten, möchten wir unseren Mitarbeitern möglichst viel Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Arbeitszeiten bieten.

Wir bieten Ihnen am Arbeitsort Prenzlau ein Team, das Sie in der Phase Ihrer Einarbeitung kompetent unterstützen wird. Wir bieten Ihnen dazu die Vergütung nach Entgeltgruppe 10 Entgeltordnung-VKA bei einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden, wobei auch eine Teilzeittätigkeit unter Berücksichtigung betrieblicher Belange grundsätzlich möglich ist.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
• Vorbereitung von Ausschreibungen und Auftragsvergaben für Baumaßnahmen sowie Planungsleistungen
• Bauüberwachung- und Koordination, Kontrolle und Rechnungsprüfung von Baumaßnahmen
• Kostenermittlung und Rechnungsbearbeitung, Verwendungsnachweisbearbeitung
• Haushaltsüberwachung und Haushaltsplanung
• Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Was müssen Sie uns bieten?

Die sich bewerbende Person muss sich durch gute Teamfähigkeit, engagiertes und kooperatives Arbeiten, hohe Einsatzbereitschaft, gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeiten sowie durch ein ausgeprägtes Verantwortungs- und Kostenbewusstsein auszeichnen. Zudem sollte diese Person bildschirmtauglich sein. Der sichere Umgang mit dem PC und dessen Microsoft-Office-Anwendungen wird ebenfalls vorausgesetzt.

Es sollten Grund- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Vergaberechts, des Baurechts (GWB, VGV, VOB/A/B/C, HOAI, UVgO, Brandenburgisches Straßengesetz) und im kommunalen Rechnungswesen vorhanden sein. Von Vorteil sind Grundkenntnisse im Bereich baulicher Anlagen.

Über diese detaillierten Kenntnisse müssen Sie jedoch nicht vor Aufnahme dieser Tätigkeit verfügen. Sie erhalten eine angemessene Einarbeitungszeit sowie - Ihrem Kenntnisstand individuell angepasst - zahlreiche Fort- und Weiterbildungen. Die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung ist demnach ausdrücklich gewünscht.

Der Besitz eines Pkw-Führerscheins ist zwingend erforderlich, ebenso wie eine gute gesundheitliche Gesamtverfassung und hohe körperliche Belastbarkeit für die Begutachtungen auf den Baustellen.

Vorausgesetzt wird eine Qualifikation als Bauingenieur oder ein vergleichbarer Abschluss mit der Befähigung für den gehobenen bautechnischen Dienst.

Sie erfüllen alle Voraussetzungen? Sie suchen eine persönliche Entwicklungs- und Veränderungsmöglichkeit? Sie wollen die Kreisverwaltung des Landkreises Uckermark facettenreich kennenlernen und weiterentwickeln? Dann bewerben Sie sich bei uns!

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung möglichst nicht geheftet mit den üblichen Unterlagen, insbesondere Nachweise über Ausbildung sowie Qualifikationen, bis zum 25.04.2023 an den

Landkreis Uckermark
Personalamt
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
oder vorzugsweise per E-Mail ausschließlich im PDF-Format an folgende E-Mail-Adresse: personal@uckermark.de

Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDFFormat eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Kreisverwaltung Uckermark eingehen.

Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG).

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Sollte es zu einer Einstellung kommen, wird der Landkreis Uckermark ein behördliches Führungszeugnis anfordern.

Sachbearbeiter Tief- bzw. Hochbau (m/w/i/t) (application/pdf 109.6 KB)