2 Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Waffenrecht (m/w/d)

Im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg befindet sich die Polizeidirektion Süd. Sie umfasst territorial die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und Elbe-Elster sowie die kreisfreie Stadt Cottbus. 

Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass unsere Polizeikräfte ihre Kernaufgaben erfolgreich erledigen können, ist eine professionelle und leistungsstarke Polizeiverwaltung, die für einen reibungslosen Ablauf aller administrativen Prozesse sorgt. 

So sind bei der Polizeidirektion Süd, Direktionsstab Recht zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes unbefristet zu besetzen: 

2 Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter Waffenrecht (m/w/d)

 (Dienstort: Cottbus) 

Die Stellen sind unbefristet und jeweils mit der Entgeltgruppe 9b, Teil I Anlage A zum TV-L bewertet. Es besteht die Möglichkeit der späteren Verbeamtung bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen bzw. die statusgleiche Übernahme bis Bes.-Gr. A 11 BbgBesO. 

Aufgabengebiet:

Bearbeitung waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie Bestandserlaubnissen 

  • Prüfung und abschließende Bearbeitung von Anträgen zur Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition insbesondere der Jäger, Sportschützen und Schießsportvereine 
  • Prüfung und abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Waffenscheinen (einschl. kleiner Waffenschein) 
  • Bearbeitung von Anzeigen über den Erwerb und das Überlassen von Schusswaffen und Ausbringen der erforderlichen Vermerke in den Erlaubnisdokumenten 
  • Ausstellen Europäischer Feuerwaffenpässe 
  • Erteilung von Verbringungserlaubnissen 
  • Abgabe bzw. Anforderung von Unterlagen bei waffenrechtlichem Zuständigkeitswechsel 
  • Bedürfnisprüfung nach Ablauf von drei Jahren nach Ersterteilung einer Erlaubnis 
  • Bedürfnisprüfung nach Kenntniserlangung darüber, dass ein Bedürfnis entfallen ist/sein könnte 
  • Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen 
  • Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung im Einzelfall 
  • Erstellen der Gebührenbescheide 
  • Veranlassung der Erstattung von Strafanzeigen und Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten bei Feststellung von Verstößen gegen waffenrechtliche Vorschriften 
  • Ermittlung von Hinterbliebenen nach dem Versterben von Erlaubnisinhabern und Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen (Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung von Waffenbesitzkarten für Erben und das Blockieren der Schusswaffen; ggf. Überwachung des Überlassens von Schusswaffen und Munition an andere Erlaubnisinhaber) 
  • Bearbeitung der Verlustmeldungen über Waffen oder Dokumente; Mitteilung an Kriminalpolizei zur Veranlassung der Sachfahndung, ggf, Ausstellung von Ersatzdokumenten 
  • Fachgerechte Pflege vorhandener Datenbestände; ggf. Bereinigung von Datensätzen entsprechend (neuer) gesetzlicher Vorgaben 

Bearbeitung waffenrechtlicher Versagungen und Widerrufe 

  • Prüfung und abschließende Bearbeitung von Ablehnungsbescheiden für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition der Jäger, Sportschützen und Schießsportvereine
  • Prüfung und abschließende Bearbeitung von Widerrufsentscheidungen und Waffenverboten 
  • Prüfung und Durchführung sonstiger verwaltungsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Anwendung Verwaltungszwang, Beantragung Durchsuchungsbeschluss) 
  • technischen Anforderungen 

Anforderungen 

Formale Anforderungen:

Erfolgreich bgeschlossenes Fachhochschulstudium für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Diplomverwaltungswirt/Öffentliche Verwaltung oder Verwaltung und Recht oder vergleichbarer Studienabschluss Bachelor of Arts

Fachliche Voraussetzungen:

  • umfassende Kenntnisse des öffentlichen Rechts, insbesondere des Waffenrechts,
  • umfassende Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts
  • Kenntnisse des Zivilrechts
  • sichere IT-Anwenderkenntnisse (MS-Office)
  • Fahrerlaubnis Klasse B

Außerfachliche Anforderungen:

  • -          Bereitschaft zur Erlangung der Waffensachkunde
  • -          eine ausgeprägte Analysefähigkeit
  • -          eine sehr hohe Einsatzbereitschaft und Anpassungsfähigkeit
  • -          eine hohe psychische Belastbarkeit
  • -          sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • -          ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • -          Verhandlungsgeschick
  • -          Durchsetzungsvermögen
  • -          Ergebnisorientierung
  • -          Kooperations- u. Teamfähigkeit
  • -          analytisches Denkvermögen

Wir bieten Ihnen: 

  • eine anspruchsvolle und zugleich herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz,
  • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse; Fitnessräume; etc.),
  • die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung 

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes und der gewünschten Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.

Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.

Gleichwohl ist die Landespolizei bestrebt, den Frauenanteil im Dienst zu erhöhen, sodass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.

Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem möglichen Vorstellungsgespräch entstehen können, nicht erstattet werden. 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen und vollständigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) bitte bis zum 11.04.2023 vorzugsweise per E-Mail an das Postfach stab3.pdsued@polizei.brandenburg.de oder schriftlich an das: 

Polizeipräsidium des Landes Brandenburg

Polizeidirektion Süd

Stabsbereich 3

Juri-Gagarin-Str. 15/16

03046 Cottbus. 

Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen. 

Für inhaltlich-fachliche Rückfragen zum Arbeitsbereich steht Ihnen der Leiter des Direktionstabs Recht der PD Süd, Herr Marcel Gillet, unter der Telefonnummer (0355) 4937-2400 gern zur Verfügung, für Fragen im Zusammenhang mit dem Stellenbesetzungsverfahren Frau Kerstin Kassner unter der Telefonnummer (0355) 4937-2310. 

Mit der Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung für die Dauer von mindestens drei Monaten aufbewahrt werden. 

Sofern Sie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. 

Im Zusammenhang mit der Durchführung von Stellenbesetzungs-/Bewerbungsverfahren verarbeitet das Polizeipräsidium Daten von Ihnen. Über die Verarbeitung Ihrer Daten möchte das Polizeipräsidium Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit den Datenschutzhinweisen informieren, die Sie unter www.polizei.brandenburg.de unter „Rechtliche Hinweise“ finden können