Leiter*in Fachdienst Technische Bauaufsicht

Ihr Aufgabengebiet:

Allgemeine Leitungstätigkeit mit Innenwirkung

  • Fachliche Führung des Fachdienstes, wie
    • Lenkung, Koordination und Betreuung des Fachdienstes
    • Fachaufsicht und Weisungsbefugnis
    • Ansprechpartner bei Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden
    • Mitverantwortung bei der Umsetzung strategischer Ziele und Führungsgrundsätze
    • Entwicklung von Zielstellungen für die Aufgaben des Fachdienstes, Vorgabe von Standards, Arbeitsanweisungen und ermessenslenkenden Richtlinien
    • Prozessoptimierung und Effektivitätssteigerung innerhalb des Fachdienstes sowie Organisation interner Verwaltungsabläufe
    • Haushaltsplanung und Budgetverantwortung für den Fachdienst
    • Controlling und Monitoring zur Überprüfung der Zielerreichung
    • Entscheidungsbefugnis in Grundsatzfragen und schwierigen Einzelfällen
    • Beratung und Auseinandersetzung mit Bauherren, Objektplanern, Mitarbeitern der Amts-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen bei herausragenden, außergewöhnlichen oder stark konfliktbeladenen Vorhaben
  • Personelle und organisatorische Führung des Fachdienstes, wie
    • Ansprechpartner, Führung und Unterstützung der Führungskräfte und Mitarbeiter im Fachdienst
    • Beteiligung und Mitwirkung an Personalentscheidungen und Auswahlverfahren
    • Delegation/ Entzug von Aufgaben und Kompetenzen im Verantwortungsbereich
    • Vereinbarung von Leistungszielen, Leistungsbeurteilungen, Führen von Mitarbeiter- und Konfliktgesprächen, Umsetzung des BEM
    • Sicherstellung der Arbeitsorganisation und Erreichbarkeit
    • Prüfung und Anpassung der Arbeitsgestaltung sowie des Stellenbedarfs
    • Mitwirkung bei der Koordination bereichsübergreifender Prozesse sowie Sicherstellung der Fortentwicklung der informationstechnischen Bearbeitung von Prozessen

Spezifische Leitungstätigkeit mit Außenwirkung

  • Vertretung des Fachdienstes in Ausschüssen des Kreistages sowie in politischen und fachlichen Gremien

Sachbearbeitende Tätigkeiten

  • Bearbeitung von Angelegenheiten bedeutsamer Objekte mit erheblicher Außenwirkung auf die Umgebung
    • planungsrechtliche Beurteilung in Sonderfällen
    • Prüfung und Begründung schwieriger Abweichungs- und Befreiungstatbestände
    • Veranlassung ordnungsbehördlicher Maßnahmen
    • Erstellung von fachamtlichen Stellungnahmen

Sie verfügen über:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens als Dipl.-Ing. (FH), Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science oder eine vergleichbare Qualifikation mit praktischer Erfahrung (>3 Jahre)
  • Fachkenntnisse zu aufgabenbezogenen Rechtsgebieten
  • Kenntnisse zu Verfahren und Instrumenten der Qualitätsentwicklung, -sicherung und -kontrolle
  • folgende Kompetenzen:
    • Delegationsfähigkeit
    • zielorientierte Leitungsfähigkeit
    • Motivationsfähigkeit
    • Mitarbeiterförderung
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Konfliktfähigkeit
    • Überzeugungsfähigkeit
    • Durchsetzungsfähigkeit
    • Zeitmanagement
    • Konzeptionelles Denken
    • Moderationsfähigkeit
    • Eigenmotivation
    • Stressresistenz
    • Entscheidungsfähigkeit

Wir bieten:

  • eine anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem erfahrenen und engagierten Team
  • eine flexible Arbeitszeitgestaltung
  • familienfreundliche Arbeitsbedingungen ohne Schicht-, Nacht- und Wochenenddiensten
  • eine Bezahlung auf Grundlage des TVöD sowie 30 Tage jährlicher Erholungsurlaub
  • die Anerkennung Ihrer Erfahrungsstufe bei einer unmittelbaren Anschlussbeschäftigung innerhalb des öffentlichen Dienstes
  • Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements
  • zahlreiche Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Weitere Informationen können Sie der beigefügten Stellenausschreibung oder unserer Homepage unter https://www.maerkisch-oderland.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bitte übermitteln Sie diese bis zum 09.04.2023 per E-Mail an personal@landkreismol.de.

Leiter*in Fachdienst Technische Bauaufsicht (application/pdf 343.9 KB)