Servicemitarbeiter/in des mittleren Justizdienstes (m/w/d)

Bei dem Arbeitsgericht Cottbus ist ab 01.06.2023

 

eine Stelle als Servicemitarbeiter*in des mittleren Justizdienstes (m/w/d)

 

befristet in Vollzeit (40 Stunden/Woche) für die Zeit der befristeten Erwerbsunfähigkeit einer Mitarbeiterin bis zum 31.01.2026 zu besetzen.

 

Dienstort:      Cottbus

 

Arbeitszeitrahmen: Gleitzeit

 

Vergütung      EG 6 bis EG 9a TV-L

 

Anforderungen:

Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten bzw. zur/zum Justizangestellten, zur/zum Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten oder das erfolgreiche Bestehen der Laufbahnprüfung für den mittleren Justizdienst.

 

Die Stellenausschreibung richtet sich auch an Beschäftigte, die über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine ausgebildete Justizfachangestellte oder ein ausgebildeter Justizfachangestellter verfügen.

 

Das Aufgabengebiet umfasst die

 

Verwaltung einer Servicegeschäftsstelle in Rechtssachen:

  • Aufgabenorientierter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik, Erteilen von Auskünften in Wort und Schrift,
  • Aufnahme von Anträgen und Erklärungen des rechtsuchenden Publikums,
  • Registratur,
  • Führen von Dateien,
  • Bearbeiten von Posteingang und –ausgang,
  • Berechnen und Überwachen von Fristen,
  • Gewährung von Akteneinsichten,
  • Fertigen von Schriftstücken - auch nach Banddiktat,
  • Fertigen von Ladungen,
  • Erheben von statistischen Daten,
  • Veranlassen von Zustellungen,
  • Sitzungsdienst, Protokollerstellung,
  • Kostenberechnung,
  • Überwachen von Zahlungseingängen.

 

Fachkenntnisse/Fertigkeiten:

  • sicheres 10-Finger-Schreibsystem,
  • sicherer Umgang MS-Office-Programmen,
  • wünschenswert sind Kenntnisse im Programm DigtaSoftPro oder Praxiserfahrung mit vergleichbaren Diktierprogrammen.

 

Bei Eignung und Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 21.04.2023 vorzugsweise per E-Mail (max. 5,0 MB in nur einer PDF-Datei) an:

 

poststelle@arbgc.brandenburg.de

 

oder alternativ schriftlich an:

 

Arbeitsgericht Cottbus

z. Hd. Herrn Wilke

Vom-Stein-Straße 28

03050 Cottbus

 

Bewerber (m/w/d) mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt (bitte Nachweis in Kopie beifügen).

 

Aufgrund rechtlicher Vorschriften bewahrt das Arbeitsgericht Cottbus die Bewerbungsunterlagen auch im Falle einer erfolglosen Bewerbung in der Regel für die Dauer von 3 Monaten auf. Mit der Bewerbung auf o.g. Stellen erklärt sich die Bewerberin bzw. der Bewerber damit einverstanden.

 

Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht, daher wird darum gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Fotokopien beizufügen. Sofern dennoch einer Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizufügen. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.