Oberschulrätin/Oberschulrat (m/w/d)

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist zum 01.08.2023 im Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) die Stelle

 

einer Oberschulrätin/eines Oberschulrates (w, m, d)

 

für den Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zu besetzen.

Die Stelle der Oberschulrätin/ des Oberschulrates ist nach Besoldungsgruppe A 15 BbgBesO bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L bewertet.

Eine Ernennung zur Oberschulrätin oder zum Oberschulrat kann erst nach Erfüllen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

 

Aufgabengebiet:

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des staatlichen Schulamtes sind inhaltliche und strukturelle Änderungen der Aufgabengebiete möglich. Die insoweit notwendige Flexibilität und Mobilität werden vorausgesetzt. Derzeit ist die regionale Zuständigkeit für die Schulaufsicht über weiterführende allgemeinbildende Schulen im Landkreis Märkisch Oderland vorgesehen. Dienstort für die ausgeschriebene Stelle ist Frankfurt (Oder).

Unabhängig von der jeweiligen zugeordneten Funktion bestehen für jede Schulrätin oder jeden Schulrat allgemeine schulfachliche Aufgaben, die das Ziel der Bestandsaufnahme, Entwicklung und Sicherung der Qualität von Lehren und Lernen haben. Hierzu zählen insbesondere die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die Schulen, die Unterstützung der Schulen durch Beratung, die Gewährleistung von Zusammenarbeit und Informationsaustausch, die Wahrnehmung von Aufgaben der Personalführung und der Personalentwicklung sowie die Mitwirkung bei Prüfungen nach dem Lehrerbildungsrecht.

Zu den schulaufsichtsbezogenen Fachaufgaben der Schulrätin/des Schulrates gehören des Weiteren:

  • Implementierung neuer bildungspolitischer Vorhaben
  • Kontrolle und Beratung bei der Entwicklung und internen Evaluation von pädagogischen Konzepten und Schulprogrammen sowie der Ergebnisse des Lehrens und Lernens (datengestützte Aufsicht über die Schul-und Unterrichtsentwicklung)
  • Beratung von Schulen, Schulträgern und Kooperationspartnern
  • Koordinierung der Zusammenarbeit von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bei der Information und Beratung der Eltern zum Übergang in die Jahrgangsstufen fünf und sieben sowie Mitwirkung in Fragen der Schulentwicklungsplanung
  • die Koordinierung der Zusammenarbeit von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bei der Information und Beratung der Eltern zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe bzw. berufliche Bildung sowie Mitwirkung in Fragen der Schulentwicklungsplanung
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Vergleichsarbeiten der Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 und des Abiturs
  • Beschwerdemanagement und Ressourcensteuerung

 

Unabdingbare Anforderungen

  • Befähigung für eine der folgenden Laufbahnen: des Lehrers für die Sekundarstufe I, des Studienrates und des Lehrers für die Sekundarstufe II,
  • Nachweis einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit in der der Laufbahn entsprechenden Schulstufe, davon mindestens eine zweijährige Tätigkeit
    • in einer leitenden Funktion gemäß § 69 Absatz 1 BbgSchulG innerhalb dieser Schulstufe,
    • als beauftragte Leiterin/beauftragter Leiter oder stellvertretende Leiterin/stellvertretender Leiter eines Studienseminars oder
    • Beauftragung mit einer über die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit hinausgehenden Wahrnehmung von Aufgaben in der Schulaufsicht im für Schule zuständigen Ministerium oder in den nachgeordneten Einrichtungen im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums.

 

Sonstige Anforderungen

  • Mehrjährige Erfahrungen mit überdurchschnittlichen Leistungen bei der Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehrerausbildung und der Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern.
  • Darüber hinaus werden anwendungssichere Kenntnisse im Verwaltungs- und Schulrecht, gute Kenntnisse der bestehenden Regelungen und Bedingungen für die Gestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schulen und die Bereitschaft zur konstruktiven und kollegialen Zusammenarbeit mit den Leitungen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, mit dem Schulrätekollegium und den Verwaltungskräften gefordert.
  • Engagement und hohe Arbeitsbereitschaft, Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft und Konsensfähigkeit sowie Kompetenz zur Wahrnehmung von Management- und Führungsfunktionen werden vorausgesetzt.

 

Der Dienstposten ist für eine Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nicht geeignet.

Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

 

Ihre ausführliche Bewerbung (tabellarischer Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, beruflicher Werdegang, aktuelle Beurteilung/aktuelles Zeugnis – nicht älter als ein Jahr) sowie eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte senden Sie bitte mit dem Kennwort „SR wabs“ bis zum 31.03.2023 an:

 

Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Der Leiter Dr. Olaf Steinke
Gerhard-Neumann-Straße 3

15236 Frankfurt (Oder)

 

 

 

Hinweis zum Datenschutz

Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in diesem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

  

 

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache bzw. Übersetzung eingereicht werden müssen. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir, eine beglaubigte Übersetzung ihres Bildungsabschlusses sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit einzureichen.

Die Bewerbungsunterlagen werden grds. nicht zurückgeschickt. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.