Schulleiter (m/w/d) an einer Gesamtschule mit besonderer Prägung im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin

Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum 01.02.2025 die Stelle als Schulleiter (m/w/d) an der

Prinz-von-Homburg-Schule
Gesamtschule mit Grundschulteil und gymnasialer Oberstufe
Lindenstraße
 6
16845
Neustadt (Dosse)

neu zu besetzen.
Die Prinz-von-Homburg-Schule ist eine Schule besonderer Prägung. Diese Schule führt seit dem 01.08.2009 beginnend ab Jahrgangsstufe 7 jeweils eine Spezialklasse Reitsport. Hier soll durch eine Verknüpfung von schulischer Bildung und sportlicher Ausbildung zur weiteren Ausgestaltung der Nachwuchsförderung beigetragen und sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler in der Sportart Reiten aus dem gesamten Bundesgebiet bei nachgewiesener leistungssportlicher Eignung gefördert werden. Bei den Schülerinnen und Schülern soll ein dauerhaftes Interesse am Leistungssport vermittelt und sportliche Spitzenleistungen im Höchstleistungsalter vorbereitet werden.

Aufgaben:
Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vertretung der Schule nach außen im Rahmen der Beschlüsse der Schulleitung und der schulischen Gremien in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem staatlichen Schulamt sowie mit den entsprechenden Kooperationspartnern im Rahmen der sportlichen Begabtenförderung; Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit; Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit; kooperative Zusammenarbeit mit der Wohnheimleitung; entscheidet über den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte; Förderung der schulischen Ausbildung der Studierenden sowie der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten; Weiterentwicklung des Schulprofils und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur.

Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats (allgemeinbildende Fächer); langjährige, mindestens vier Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

Anforderungen:
Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht, den Mitwirkungsgremien und den entsprechenden Kooperationspartnern; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; erwartet wird Engagement, Eigenständigkeit, sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit; Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Sportorganisationen sind wünschenswert; fundierte Kenntnisse über das Schulrecht im Land Brandenburg; umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.

Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 16 BbgBesG bewertet. Sofern die Stelle mit tariflich Beschäftigten besetzt wird, erfolgt die Zahlung eines außertariflichen Entgeltes nach Entgeltgruppe 15 Ü TV-L.

Das Amt als Schulleiter wird gemäß § 120 Landesbeamtengesetz oder gemäß § 31 TV-L bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31.03.2023 zu richten an das

Staatliche Schulamt Neuruppin
Herr Menzel
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin.

Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in dem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.