Abteilungsleiter (m/w/d) an einem Oberstufenzentrum im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin

Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum 01.02.2025 die Stelle als Abteilungsleiter der Abteilung 2 (m/w/d) am

Oberstufenzentrum des Landkreises Prignitz
Bad Wilsnacker Straße
48
19322
Wittenberge

neu zu besetzen.
Die Abteilung 2 des Oberstufenzentrums Prignitz befindet sich am Standort Pritzwalk. Sie umfasst die Fachoberschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, die Berufsschule mit den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung und Agrarwirtschaft sowie die Berufsausbildungsvorbereitung.

Aufgaben:
Leitung der Abteilung auf kollegialer Grundlage; selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan, insbesondere Planung und Leitung von Abteilungskonferenzen und Dienstbesprechungen, Leitung von Jahrgangs- und Klassenkonferenzen bei Entscheidungen über Versetzungen, Zeugnisse, Prüfungszulassungen und Abschlüsse; Organisation und Durchführung der Bewerber- und Aufnahmeverfahren für die Bildungsgänge; Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern und dem Schulträger auf gute Unterrichts- und Arbeitsbedingungen; Vertretung der Abteilung im Rahmen der Befugnisse gegenüber Erziehungsberechtigten, Behörden und Betrieben; Berechnung des Lehrkräftebedarfes für die Abteilung; Planung und Koordinierung des Lehrkräfteeinsatzes der Abteilung; Koordinierung der pädagogischen Arbeit in der Abteilung; Beratung von Lehrkräften und des sonstigen pädagogischen Personals sowie Unterrichtsbesuche; Förderung der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte; Planung und organisatorische Durchführung von schulischen Prüfungen und Unterstützung der zuständigen Stellen bei nichtschulischen Prüfungen; schulfachliche Koordinierung innerhalb der Abteilung, Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler über die Wahl der Unterrichtsangebote in der Abteilung.

Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats mit Lehrbefähigung für mindestens eine berufliche Fachrichtung, die dem Ausbildungsprofil der Abteilung entspricht oder Befähigung für die Laufbahn der Lehrerin oder des Lehrers im berufstheoretischen Unterricht in der Sekundarstufe II mit einer Ausbildung, die dem Ausbildungsprofil der Abteilung entspricht; mehrjährige, mindestens drei Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis an beruflichen Schulen.

Anforderungen:
Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit in der OSZ-Leitung, mit den Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen und nichtpädagogischen Personal der Schule sowie den Kooperationspartnern der beruflichen Bildung, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Mitwirkungsgremien; ausgewiesenes Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes sowie in der Arbeit mit Office- und Schulverwaltungsprogrammen; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule sowie der Bildungsgangverordnungen; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.

Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L bewertet.

Die Funktion als Abteilungsleiter wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31.03.2023 zu richten an das

Staatliche Schulamt Neuruppin
Herr Menzel
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin.

Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in dem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.