Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) an einem Gymnasium im Bereich des Staatlichen Schulamtes Cottbus

Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Cottbus ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum 01.08.2023 die Stelle als stellvertretender Schulleiter (m/w/d) am

Niedersorbisches Gymnasium Cottbus
Sielower Straße 37
03044 Cottbus/Chόśebuz

neu zu besetzen.

Aufgaben:
Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei Abwesenheit oder Verhinderung; selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan; Unterstützung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben, insbesondere beim Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit, der Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit, der Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnde Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur und der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Behörden sowie den Partnern der Sorben/Wenden.

Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats (allgemeinbildende Fächer); mehrjährige, mindestens drei Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

Anforderungen:
Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Mitwirkungsgremien; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; erwartet wird Engagement, Eigenständigkeit sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit; fundierte Kenntnisse über das Schulrecht im Land Brandenburg; umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; gute Sorbisch-/Wendischkenntnisse sind erwünscht, soweit dies bei der Einstellung nicht gewährleistet ist, sollen Sprachkenntnisse innerhalb von drei Jahren nach Dienstantritt erworben und nachgewiesen werden; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.

Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG zuzüglich Amtszulage bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L zuzüglich Amtszulage bewertet.

Die Funktion als stellvertretender Schulleiter wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31.03.2023 zu richten an das

Staatliches Schulamt Cottbus
Herr Uwe Mader
Blechenstraße 1
03046 Cottbus/Chóśebuz.

Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in dem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.