Oberschulrätin/Oberschulrat (m/w/d)

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist im Staatlichen Schulamt Neuruppin zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

einer Oberschulrätin/eines Oberschulrates (m, w, d) 

für den Bereich Grund- und Förderschulen zu besetzen.

Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L bewertet. Eine Ernennung zur Oberschulrätin oder zum Oberschulrat kann erst nach Erfüllen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

 

Aufgaben:

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des staatlichen Schulamtes sind inhaltliche und strukturelle Änderungen der Aufgabengebiete möglich. Die insoweit notwendige Flexibilität und Mobilität werden vorausgesetzt. Derzeit ist die regionale Zuständigkeit für die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Prignitz (Dienstort Neuruppin) vorgesehen.

Unabhängig von der jeweiligen zugeordneten Funktion bestehen für jede Schulrätin oder jeden Schulrat allgemeine schulfachliche Aufgaben, die das Ziel der Bestandsaufnahme, Entwicklung und Sicherung der Qualität von Lehren und Lernen haben. Hierzu zählen insbesondere die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die Schulen, die Unterstützung der Schulen durch Beratung, die Gewährleistung von Zusammenarbeit und Informationsaustausch, die Wahrnehmung von Aufgaben der Personal­führung und der Personalentwicklung sowie die Mitwirkung bei Prüfungen nach dem Lehrer­bildungs­recht.

Zu den schulaufsichtsbezogenen Fachaufgaben der Schulrätin oder des Schulrates gehören im Weiteren:

  • Kontrolle und Beratung bei der Entwicklung und internen Evaluation von pädagogischen Konzepten und Schulprogrammen sowie der Ergebnisse des Lehrens und Lernens,
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kita, Hort und Schule durch Beratung,
  • Beratung von Schulen, Schulträgern und Kooperationspartnern zu Ganztagsangeboten,
  • Beratung der Schulen und Koordinierung des Einsatzes besonders fachkundiger Lehrkräfte für die Förderarbeit bei Teilleistungsstörungen,
  • Koordinierung der Zusammenarbeit von Grundschulen und weiterführenden allgemein bildenden Schulen bei der Information und Beratung der Eltern zum Übergang in die Jahrgangsstufe fünf und sieben sowie Mitwirkung in Fragen der Schulentwicklungsplanung,
  • Leitung, Steuerung und Beratung der regionalen Netzwerke „Grund- und Förderschule“,
  • Vorbereitung, Durchführung datengestützter Qualitätsgespräche,
  • Koordinierung des Einsatzes von sonderpädagogisch qualifiziertem Personal im gemeinsamen Unterricht,
  • Sicherung des sonderpädagogischen Kompetenztransfers in den allgemeinbildenden Schulen,
  • Zusammenarbeit mit den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen,
  • Entscheidung zum Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie zum weiteren Vorgehen,
  • Koordinierung der Zusammenarbeit von Förderschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen im gemeinsamen Unterricht (einschl Ü7-Verfahren),
  • Vertretung des Schulamtes bei der Zusammenarbeit mit Fachverbänden, Jugend- und Sozialämtern, Gesundheitsämtern, Behindertenbeauftragten, Werkstätten für Behinderte,

 

Unabdingbare Anforderungen:

Befähigung für eine der folgenden Laufbahnen: des Lehrers für die Primarstufe, des Lehrers an Förderschulen, des Förderschullehrers, des Lehrers für die Sekundarstufe I, des Studienrats, des Lehrers für die Sekundarstufe II

Nachweis einer mindestens fünfjährigen Tätigkeit in der der Laufbahn entsprechenden Schulstufe und davon mindestens zwei Jahre Wahrnehmung einer leitenden Funktion gemäß § 69 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes innerhalb dieser Schulstufe (mindestens in der Besoldungsgruppe A 14) oder Beauftragung als Leiterin, Leiter oder stellenvertretende Leiterin, stellvertretender Leiter eines Studienseminars oder Beauftragung mit einer über die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit hinausge­henden Wahrnehmung von Aufgaben in der Schulaufsicht im für Schule zuständigen Ministerium oder den nachgeordneten Einrichtungen im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums.

 

Sonstige Anforderungen:

Mehrjährige Erfahrungen mit überdurchschnittlichen Leistungen bei der Wahrnehmung schulischer Leitungsaufgaben.

Darüber hinaus werden anwendungssichere Kenntnisse im Verwaltungs- und Schulrecht, gute Kenntnisse der bestehenden Regelungen und Bedingungen für die Gestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schulen und die Bereitschaft zur konstruktiven und kollegialen Zusammenarbeit mit den Leitungen der weiterführenden allgemein bildenden Schulen, mit dem Schulrätekollegium und den Verwaltungskräften gefordert.

Engagement und hohe Arbeitsbereitschaft, Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft und Konsens­fähigkeit sowie Kompetenz zur Wahrnehmung von Management- und Führungsfunktionen werden vorausgesetzt.

 

Weitere Hinweise:

Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Frauen ist ausdrücklich erwünscht. Der Dienstposten ist für eine Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nicht geeignet.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Bewerbungs­kosten - einschließlich Fahrt- und Reisekosten im Rahmen eines Bewerbungsgespräches - werden nicht erstattet.

 

Bewerbungen:

Ihre ausführliche Bewerbung (tabellarischer Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, beruflicher Werde­gang, aktuelle Beurteilung/aktuelles Zeugnis – nicht älter als ein Jahr) sowie ggf. eine Einverständnis­erklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte senden Sie bitte bis zum 09. Dezember 2022 an:

 

Staatliches Schulamt Neuruppin
Der Leiter
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin

 

Hinweis zum Datenschutz:

 Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personengebundenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in diesem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.