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Pressedienst

Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus

12.04.2005 Schönbohm verbietet Kameradschaft ‚Hauptvolk’ und ‚Sturm 27’

„Wir führen den Kampf gegen den Extremismus mit aller Entschiedenheit“

 
Nr. 079/2005

Innenminister Jörg Schönbohm hat die rechtsextremistische ‚Kameradschaft Hauptvolk’ und deren Untergliederung ‚Sturm 27’ verboten. Die Verbotsverfügung wurde am frühen Dienstagmorgen zugestellt und vollstreckt. Bei der Durchsuchung von 41 Objekten im Havelland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden umfangreiche Unterlagen sicher gestellt. Insgesamt waren mehr als 300 Beamte im Einsatz. Zweck und Tätigkeit der Kameradschaft richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Die Bestrebungen des Vereins laufen auch Strafgesetzen zuwider. Schönbohm betonte: „Mit diesem nach aufwändigen Vorarbeiten verfügten Verbot setzen wir ein deutliches Signal im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Die wehrhafte Demokratie zeigt, dass sie ihre Waffen einzusetzen weiß. Die verfassungsfeindliche Betätigung der Kameradschaft ‚Hauptvolk’ und ihrer Untergliederung waren für den Rechtsstaat nicht länger hinnehmbar. Der Verein und seine Mitglieder haben in den vergangenen Jahren immer wieder durch neonazistische Propaganda und Straftaten von sich reden gemacht. Wir werden im Kampf gegen den Rechtsextremismus im Land nicht nachlassen. Wir haben auf diesem Gebiet seit meinem Amtsantritt den Druck um ein Mehrfaches erhöht. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Für politisch motivierte Gewalt, Neonazi-Propaganda und Rassenhass gibt es in unserem Lande keinen Platz.“ Schönbohm forderte zugleich ein verstärktes demokratisches Engagement in der Gesellschaft. „Der anhaltende massive Aufklärungs- und Verfolgungsdruck von Verfassungsschutz und Polizei kann rechtsextremistische Strukturen zerschlagen, nicht aber extremistisches Gedankengut in den Köpfen beseitigen. Politik, Kirchen und Vereine, aber auch Schulen und Eltern müssen hier ihre besondere Verantwortung wahrnehmen.“ Schönbohm dankte dem Verfassungsschutz, „dessen Mitarbeiter durch aufwändige und akribische Aufklärung die Basis für das Verbotsverfahren gelegt haben“, und den eingesetzten Polizeikräften. „Die Landesregierung steht zum Verfassungsschutz und wird seine Arbeitsfähigkeit auch künftig sicherstellen. Für Doppelzüngigkeit a la PDS, die auf der einen Seiten die wehrhafte Demokratie und den Kampf gegen den Rechtsextremismus fordert und auf der anderen Seite den Verfassungsschutz durch empfindliche Streichungen schwächen will, ist bei diesem höchst sensiblen Thema wahrhaftig kein Raum!“ In der ‚Kameradschaft Hauptvolk’ und ihrer Untergliederung ‚Sturm 27’ waren rund 60 Personen organisiert. Die Gruppe entstand aus dem Kern der rechtsextremistischen Szene in der Region Rathenow/Premnitz und wurde im März 2001 erstmals festgestellt. In der Folgezeit traten die Mitglieder regelmäßig öffentlich durch die Kleidung deutlich sichtbar als organisierter Verband auf. Vereinszeichen war ein weißer in altdeutscher Schrift dargestellter Schriftzug ‚Hauptvolk’, der auf schwarzen kurzärmligen Polohemden und T-Shirts oder blauen Sweatshirts gedruckt war. Auch mit entspre-chenden Tätowierungen bekannten sich die Mitglieder deutlich zur Kameradschaft. Der Name ‚Sturm 27’ lehnt sich an die im Dritten Reich in der Region Rathenow aktive SA-Brigade 27 an. Das Verbot der ‚Kameradschaft Hauptvolk’ und ihrer Untergliederung ist das dritte gegen eine rechtsextremistische Organisation durch das brandenburgische Innenministerium. Bereits 1995 wurde die ‚Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JS)’ und zwei Jahre später die ‚Kameradschaft Oberhavel’ verboten.

Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
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