Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Gabriel-Vorschläge nicht konkret und weitreichend genug

Christoffers kritisiert Eckpunkte des Bundeswirtschafts- und Energieministers zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Potsdam, 23. Januar 2014. In der Klausurtagung des Bundeskabinetts, die heute und morgen im brandenburgischen Meseberg stattfindet, stellt Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel Eckpunkte für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers vertritt die Ansicht, dass das Gabriel-Papier „wesentliche Ansätze enthält, die sich mit den Vorstellungen der Landesregierung decken. Es gibt aber unter den Vorschlägen der Bundesregierung auch solche, bei denen wir noch erheblichen Diskussionsbedarf sehen“.

Die von Brandenburg vorgelegten Eckpunkte lieferten teilweise schon detaillierte Vorschläge, ergänzte Christoffers. „Insbesondere sollten Flexibilität und Systemdienstleistungen von EEG-Neuanlagen stärkeres Gewicht gegeben werden. Neuanlagen, die Energieerzeugung und Speicherung im System verbinden und damit wesentlich flexibler sind als die in der Vergangenheit installierten Anlagen, sind ein wichtiger Baustein für den Erfolg der Energiewende. Bestandteil eines neuen Vergütungssystems könnte sein, dass Anlagen mit Speichermöglichkeiten finanzielle Vorteile gegenüber Anlagen genössen, bei denen überschüssige Energie nicht gespeichert werden kann, so Christoffers weiter. Darüber hinaus plädiert Christoffers für eine möglichst technologieneutrale Ausgestaltung der Fördersätze: „Das ist kosteneffizienter und administrativ weniger aufwendig.“

Bei der Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt sieht Christoffers die relativ niedrige Bagatellgrenze von 500 kW, die bei der Direktvermarktung 2015 für alle Neuanlagen angesetzt wird, sowie die angestrebte weitere schrittweise Absenkung mit Skepsis. Dies könne den Erfolg der Energiewende konterkarieren. „Es besteht die Gefahr, dass kleinere Marktteilnehmer durch den erhöhten Aufwand bei der Direktvermarktung aus dem Markt gedrängt werden.“ Kritisch sieht Christoffers auch, dass das Gabriel-Papier keine Regelung zur Integration der erneuerbaren Energien in die Netze enthält. Diese soll in einem zweiten Schritt folgen. „Wie sie aber aussehen wird, bleibt offen“, vermisst Christoffers hier einen systematischen Ansatz.

Auch die generelle Streichung des Eigenstromprivilegs müsse differenzierter betrachtet werden, so Christoffers. So könne beispielsweise eine kleine Photovoltaikanlagen auf einem Eigenheim beim Netzausbau entlastend wirken. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die auf dem Dach ihres Eigenheims Solaranlagen betreiben, dürfe nicht bestraft werden.

Die von Gabriel vorgeschlagene Schaffung eines zweiten Marktes –Kapazitätsmarkt - zum Vorhalten von Reserven hält Christoffers für unnötig: „Die strategische Reserve ist bis auf weiteres ausreichend und sollte daher auf absehbare Zeit beibehalten werden.“