Staatskanzlei

Attraktiver, digitaler, regionaler: Brandenburg reformiert die Erwachsenenbildung

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt die stv. Regierungssprecherin Katharina Strauß mit:

veröffentlicht am 06.06.2023

Das Land Brandenburg schafft einen zeitgemäßen Zugang zu Weiterbildungsangeboten. Das Kabinett hat heute dem Gesetzesentwurf zum Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz zugestimmt. Es soll zum 1. Januar 2024 das Weiterbildungsgesetz von 1993 ablösen.

Grundsatz des Gesetzentwurfs ist ein zielgruppenoffener und diskriminierungsfreier Zugang zu Bildungsangeboten, die nun ausdrücklich auch die Bereiche Digitalkompetenz, Gesundheitskompetenz, interkulturelle Kompetenz, Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Eltern- und Familienbildung umfassen.

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Lernen ist ein lebenslanger Prozess. Brandenburg schafft mit dem Entwurf für das Erwachsenenbildungsgesetz zeitgemäße Rahmenbedingungen. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Land schafft neue Möglichkeiten, etwa bei der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Kompetenzen in digitaler Teilhabe, Gesundheit und Interkulturalität werden gezielter gefördert als bisher. Dafür ist auch das Netz der Einrichtungen sichtbarer für Interessierte worden. Die Landeszentrale für politische Bildung, die Volkshochschulen, die Erwachsenenbildungsstätten und die Schule für niedersorbische Sprache und Kultur sind ausdrücklich benannt. Ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges und regional bedarfsgerechtes Bildungsangebot befördert die soziale, kulturelle und demokratische Teilhabe. Dies ist ein klares Signal, dass gerade in ländlichen Gegenden Brandenburgs die Erwachsenenbildung gestärkt werden soll."

Das Erwachsenenbildungsgesetz regelt die Förderung von Angeboten sowie die Freistellung für anerkannte Bildungsveranstaltungen. Dies ist in Artikel 33 Absatz 2 der Landesverfassung verankert. Die Freistellungsmöglichkeit soll nun auch für Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bestehen. Neu eingeführt wird auch die Möglichkeit einer Innovationsförderung. Sie soll Maßnahmen unterstützen, mit denen Organisationen der Erwachsenenbildung auf gesellschaftliche oder strukturelle Herausforderungen reagieren. Bei der Förderung der Erwachsenenbildungsstätten erfolgt eine Umstellung auf themenbezogene Förderung anstelle der bisherigen Förderung für Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung. Insbesondere Angebote zur politischen Bildung sollen gestärkt werden.

Bestehen bleiben die regionalen Beiräte und ein Landesbeirat für Erwachsenenbildung als Gremienstrukturen für Koordination und Kooperation in diesem Bildungsbereich. Die regionalen Beiräte für Erwachsenenbildung werden von der aufwendigen Aufgabe einer Veröffentlichung eines gemeinsamen Programms entlastet. Künftig können sich hier auch Vertretungen der Teilnehmenden zum Beispiel mit Themenwünschen für Bildungsangebote einbringen. Der Gesetzentwurf sieht eine Repräsentation von mehr regionalen Beiräten im Landesbeirat für Erwachsenenbildung vor, um die Mitsprache aller Regionen zu stärken.

Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz wurde seit Inkrafttreten am 15. Dezember 1993 nicht wesentlich an den Bedarf eines modernen Bildungsanspruchs für Erwachsene angepasst. Der Gesetzentwurf wurde auf Grundlage der Ergebnisse eines umfangreichen Beteiligungsprozesses mit Weiterbildungsorganisationen und Kommunen sowie den Mitgliedern des Landesbeirats für Weiterbildung erarbeitet. Der Begriff der Erwachsenenbildung bildet ein aktuelles und umfassendes Verständnis dieses Bildungsbereichs ab, das neben beruflichen Aspekten ausdrücklich insbesondere die allgemeine, kulturelle und politische Erwachsenenbildung einschließt. Zudem gibt es damit eine klar erkennbare Unterscheidung zur spezifisch berufsbezogenen und betrieblichen Weiterbildung.

Weitere Informationen auf der MBJS-Website: Lebenslanges Lernen

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