Staatskanzlei

Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen angepasst

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 31.08.2021

Das Land Brandenburg passt die Finanzbeziehungen zu seinen Kommunen für die Jahre 2022 bis 2024 an. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) hervor, den das Kabinett auf Vorlage von Finanzministerin Katrin Lange heute beschlossen hat. Es regelt die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen und muss in einem regelmäßigen, dreijährigen Turnus überprüft werden.

Ein finanzwissenschaftliches Gutachten von Professor Thomas Lenk von der Universität Leipzig (Institut für öffentliche Finanzen und Public Management) hatte daher die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen auf Basis der finanzstatistischen Daten der Jahre 2016 bis 2019 unter die Lupe genommen. Anschließend verständigten sich Land und Kommunen auf die nun vorgesehene Anpassung, die auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die öffentlichen Haushalte in den Blick nimmt.

Finanzministerin Lange betonte im Anschluss an die Kabinettsitzung, dass mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die Einigung der zuständigen Ressorts der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden wie vereinbart umgesetzt werde: „Der vertikale Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen klingt nach einem trockenen Expertenthema. Aber die Auswirkungen dieser Finanzbeziehungen betreffen alle Brandenburgerinnen und Brandenburger von der Prignitz bis zur Lausitz. Schließlich stellen diese sicher, dass die Kommunen finanziell angemessen ausgestattet sind und ihren Verpflichtungen gegenüber den Einwohnern nachkommen können."

Zugleich gelte es, bei dem vertikalen Finanzausgleich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes zu beachten. Lange: „Das Land hat mit dem ´Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg´ einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit und Investitionstätigkeit in der COVID-19-Pandemie geleistet. Die Auswirkungen der Pandemie haben jedoch sowohl die Haushalte des Landes als auch der Kommunen zu spüren bekommen. Deshalb haben wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden vertrauensvoll zusammengesetzt und uns auf eine faire Gesamtlösung im Interesse von Land und Kommunen gleichermaßen verständigt."

Am 11. Mai hatten sich Finanzministerin Lange, Innen- und Kommunalminister Michael Stübgen, der Vorsitzende des Landkreistages, Wolfgang Blasig, und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Oliver Hermann, darauf verständigt, dass die sogenannte Verbundquote von 22,43 Prozent in den Jahren 2022 bis 2024 unverändert bleibt. Sie bestimmt, in welcher Höhe die kommunale Ebene an allen Einnahmen des Landes beteiligt wird. Die Verbundmasse soll im Wege eines „Vorwegabzugs" in den betreffenden Jahren um einen bestimmten Betrag zugunsten des Landes gemindert werden. Dieser soll im Jahr 2022 60 Millionen Euro betragen, in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 95 Millionen Euro.

Zudem sieht die Verständigung vor, dass die nächste Überprüfung der Verbundquote - entsprechend dem gesetzlichen Turnus - zum Jahr 2025 erfolgen soll. Mögliche Änderungen im horizontalen Finanzausgleich sollen im kommenden Jahr diskutiert und ggf. zum Ausgleichsjahr 2023 umgesetzt werden. Der horizontale Finanzausgleich regelt die Finanzverteilung zwischen unterschiedlich finanzstarken Kommunen selbst. Auch hier soll die nachfolgende Überprüfung wieder im bisherigen Rhythmus zum Jahr 2025 erfolgen.

Stimmt der Landtag dem heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes zu, wird zum Ausgleichsjahr 2022 zudem ein Vorwegabzug für den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sowie bereits zum Ausgleichsjahr 2021 ein Vorwegabzug zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022 von Bund und Ländern" eingeführt.

Dieser Weg stellt sicher, dass die vom Bund im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel wie vorgeschrieben für den ÖGD und für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche in den Jahren 2021 und 2022 von Bund und Ländern" verwendet werden. Ohne die Änderung würden die Mehreinnahmen des Landes anteilig in Höhe von 22,43 Prozent an die Kommunen weiterfließen und somit nicht mehr in voller Höhe als Deckungsmittel für die vorgesehenen Zwecke zur Verfügung stehen.

Hintergrund: Gemeinsame Erklärung zur Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs im Land Brandenburg in den Ausgleichsjahren 2022, 2023 und 2024 (PDF)

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 243.7 KB)