Staatskanzlei

Kabinett beschließt neuen Krankenhausplan des Landes Brandenburg unter dem Dach der „Gemeinsamen Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg"

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 22.06.2021

Meilenstein für die Gesundheitsversorgung in der Hauptstadtregion: Brandenburg und Berlin haben ihre jeweiligen Krankenhausplanungen in mehrjähriger Arbeit aktualisiert, miteinander verzahnt und eng abgestimmt.  Das Brandenburger Kabinett hat heute die Vorlage von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher für den Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg beschlossen. Berlin will seinen Plan im September beschließen. Damit haben beide Länder zum ersten Mal zeitgleich ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher Datengrundlage erstellt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit dem Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg schreiben wir Geschichte. Berlin und Brandenburg bilden eine Gesundheitsregion. Mit dieser ersten Gemeinsamen Krankenhausplanung intensivieren wir nicht nur die gute Zusammenarbeit, sondern stärken die gesundheitliche Versorgung in der Region. Davon profitieren die Menschen in der dicht besiedelten Hauptstadtregion genauso wie in den berlinfernen ländlichen Regionen. Alle Krankenhäuser im Land Brandenburg bleiben erhalten. Sie sind und bleiben die zentralen Anker unserer Gesundheitsversorgung. Das wissen wir in Brandenburg nicht erst seit der Corona-Pandemie. Eine wohnortnahe Versorgung in möglichst allen Teilen Brandenburgs hat für uns oberste Priorität. Und wir passen unsere Krankenhausplanung weiter der demografischen Entwicklung an."

Im Vierten Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden.

In Summe gibt es landesweit einen bedarfsnotwendigen Bettenaufwuchs in den einzelnen Fachgebieten sowohl im vollstationären Bereich als auch im teilstationären Bereich. So wird die Anzahl der vollstationären Betten von insgesamt 15.313 Betten im Jahr 2017 auf 15.694 vollstationäre Betten im Vierten Krankenhausplan angehoben. Im teilstationären Bereich gibt es einen Aufwuchs von 1.583 teilstationären Plätzen im Jahr 2017 auf 1.972 teilstationäre Plätze. Daraus ergibt sich ein Aufwuchs von insgesamt 381 vollstationären Betten und 389 teilstationären Plätzen, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Fachgebiete verteilen.

Damit ergibt sich mit dem Vierten Krankenhausplan im Land Brandenburg eine Gesamtkapazität von insgesamt 17.666 Betten und teilstationären Plätzen.

Der Plan legt die Pfeiler für die nächsten Jahre in der Krankenhausplanung Brandenburgs fest. So sind Strukturentscheidungen, wie beispielsweise die Umstellung von der Rahmenplanung auf eine bettenscharfe quantitative Ausweisung von Planbetten je Hauptdisziplin oder auch die Stärkung der geriatrischen tagesklinischen Versorgung getroffen worden. Auf der anderen Seite wurden aber auch die Pädiatrien und Geburtsstationen gesichert und die Angebote an spezifischen medizinischen Leistungen unterstützt.

Die Krankenhausstandorte haben durch den Vierten Krankenhausplan nun Planungssicherheit, die für die Entwicklung zukunftssicherer belastbarer Konzepte genutzt werden kann. Dazu gehört beispielsweise die engere Kooperation zwischen Krankenhäusern einer niedrigeren Versorgungsstufe mit denen einer höheren Versorgungsstufe oder spezialisierten Kliniken.

Des Weiteren wird der Einsatz neuer Technologien durch Telemedizin die schnelle wohnortnahe Erstdiagnose unterstützen. Zudem sollen insbesondere Krankenhäuser der Grundversorgung in ländlichen Regionen durch den Einsatz von Strukturfondsmitteln dabei unterstützt werden, sich zu ambulant-stationären Gesundheitsanbietern vor Ort zu entwickeln. Der sektorenübergreifende kooperative Ansatz ist einer der entscheidenden Hebel für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der zukünftigen regionalen Gesundheitsversorgung.

Trotz eng abgestimmter Planung haben Brandenburg und Berlin aus rechtlichen Gründen auch weiterhin einen eigenständigen Krankenhausplan. Beide Pläne folgen aber jetzt gemeinsamen Grundsätzen und Versorgungszielen und ergänzen sich. Aufgrund einer sich immer weiter entwickelnden Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg wurden beispielsweise die Planungszyklen harmonisiert, sodass die Laufzeiten der Krankenhauspläne von Berlin und Brandenburg synchronisiert sind. Bedarfsnotwendige Änderungen an den einzelnen Versorgungsaufträgen der Krankenhäuser können im Rahmen von Einzelfortschreibungen während der Laufzeit des Krankenhausplanes vorgenommen werden.

Hintergrund

Ein Krankenhausplan hat zwei Funktionen: Zum einen wird mit ihm der konkrete Bedarf an stationären Krankenhauskapazitäten festgestellt, zum anderen wird mit dem Krankenhausplan genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig sind und dementsprechend vom Land gefördert werden.

Schon seit Anfang der 90er Jahre stimmen Berlin und Brandenburg ihre Krankenhausplanungen aufeinander ab, aber bisher wurden die beiden Krankenhauspläne zeitlich versetzt beschlossen.

Der Abstimmungsprozess für die erste Gemeinsame Krankenhausplanung begann am 25. September 2018 mit der konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen Regionalausschusses für die „Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg". Daran beteiligten sich neben den Landesministerien für Gesundheit die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Berliner Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände.

Erste Aufgabe des Gremiums war es, eine Empfehlung zu den Planungszielen und Grundsätzen der Gemeinsamen Krankenhausplanung abzustimmen. Das Grundlagenpapier für die Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg wurde am 2. April 2019 parallel in die Kabinettsitzungen des Senats des Landes Berlin und des Landes Brandenburg eingebracht. Es folgten zahlreiche Arbeitssitzungen.

Das Inkrafttreten der einzelnen Krankenhauspläne der Länder unter dem Dach der Gemeinsamen Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg war eigentlich mit Beginn des Jahres 2021 vorgesehen. Angesichts der Corona-Pandemie musste jedoch der Aufstellungsprozess um ein gutes halbes Jahr verschoben werden.

 

 

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