Staatskanzlei

Gemeinsame Grundstruktur im Schulwesen: Länder stärken Abschlüsse durch gleiche Standards

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 24.11.2020

Bundesweit sollen Bildungsstandards angepasst werden. Die Landesregierung hat dafür heute dem Entwurf einer „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" zugestimmt. Damit einhergehend wird eine Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (KMK) eingerichtet.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Das ist ein großer Schritt zur besseren Vergleichbarkeit im Bildungssystem. Mit der gemeinsamen Vereinbarung aller 16 Bundesländer wollen wir insbesondere bei den Schulabschlüssen einen noch höheren Grad an Verbindlichkeit, Standardisierung und Transparenz schaffen, um das Vertrauen in die Bildungspolitik zu stärken und die Bildungsgerechtigkeit sowie Bildungsmobilität zu fördern. Und mit der der wissenschaftlichen Kommission wird die Arbeit der Kultusministerkonferenz besser von der wissenschaftlichen Seite unterstützt."

Die Länder haben folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Standards für den Ersten Schulabschluss (ESA), den Mittleren Schulabschluss (MSA) sowie die Allgemeine Hochschulreife (AHR),
  • Bildungsmonitoring und Bildungsstatistik,
  • Lehrerbildung und Mobilität von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften,
  • frühkindliche Bildung, berufliche Bildung, Inklusion, ganztägige Bildung und Betreuung, Integration, Lernen in der digitalisierten Welt sowie
  • Schulpflicht und Bezeichnung der Schularten.

Die Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Grundstruktur wird durch Ministerpräsident Dietmar Woidke unterzeichnet, sobald ihr alle Bundesländer zugestimmt haben.

Aufgabe der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz wird es sein, die Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen zu beraten. Dies gilt insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen. Jedes Bundesland wird mit einem Wissenschaftler beziehungsweise einer Wissenschaftlerin in der Kommission vertreten sein.

Die Vereinbarung zur Ständigen Kommission wird in Kürze von Bildungsministerin Britta Ernst unterzeichnet werden.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 214.1 KB)