Staatskanzlei

Woidke begrüßt Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Frankfurt (Oder) und Cottbus werden Archiv und Außenstelle

veröffentlicht am 19.11.2020

Zwei Standorte in Brandenburg: Der Bundestag hat heute der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zugestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates im Dezember werden damit zwei Stasi-Unterlagen-Standorte in Brandenburg festgesetzt: Frankfurt (Oder) und Cottbus. Dafür hatte sich Ministerpräsident Dietmar Woidke ebenso eingesetzt wie Abgeordnete des Brandenburger Landtags. Woidke begrüßt die Entscheidung:

„Ich bin sehr froh darüber, dass der Bundestag dem Wunsch Brandenburgs gefolgt ist, das bereits bestehende Archiv in Frankfurt (Oder) zu belassen und zusätzlich eine Außenstelle am Menschenrechtszentrum in Cottbus aufzubauen. Das hilft, die notwendige Aufarbeitung an zwei Orten fortzusetzen. Das Menschenrechtszentrum ist dafür ergänzend bestens geeignet."

Nach dem Beschluss des Bundestages übernimmt künftig das Bundesarchiv die Verwaltung und Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR. In das Gesetz wurde außerdem ein sehr weitreichender Bildungsauftrag aufgenommen.

Woidke: „Damit haben wir eine sehr gute Grundlage, um Betroffenen weiterhin den Zugang zu den Aktenbeständen zu ermöglichen. Besonders freut mich, dass es gelungen ist, die politische Bildung als Aufgabe zu etablieren."

Laut Gesetz hat jedes ostdeutsche Bundesland einen festen, regionalen Archivstandort, an dem die Unterlagen ihrer Herkunft nach verwahrt werden. Daneben werden insgesamt acht Außenstellen eingerichtet. Zu den Aufgaben der Außenstellen gehören die Information und Beratung, die Bearbeitung von Anträgen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes durch Dokumentations-, Ausstellungs- und Bildungsprojekte in den Regionen.

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