Staatskanzlei

Bundesratspräsident Woidke: Enge Partnerschaft mit Polen - Gespräche mit Senatsmarschall und Regierungsmitgliedern

veröffentlicht am 22.01.2020

Auf seiner ersten Auslandsreise als Bundesratspräsident hat Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke die enge Partnerschaft mit Polen bekräftigt und sich für den Ausbau auf allen Gebieten eingesetzt. Es sei auch ein Signal an den östlichen Nachbarn gewesen, dass seine erste Reise in der Funktion an der Spitze der Länderkammer nach Polen geführt habe, sagte Woidke zum Abschluss der Gespräche heute in Warschau. Zuvor war er mit Senatsmarschall Tomasz Grodzki, Außenminister Jacek Czaputowicz, Infrastruktur-Staatssekretär Andrzej Bittel, Sejmmarschallin Elzbieta Barbara Witek und Adam Struzik, Marschall der Brandenburger Partnerregion Masowien, zusammengetroffen. Am Grabmal des Unbekannten Soldaten in Warschau hatte er einen Kranz niedergelegt.


Woidke, der auch Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischen¬gesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit ist, verwies auf die vielfältigen Anstrengungen zur Vertiefung der mittlerweile sehr vertrauensvollen deutsch-polnischen Beziehungen.

So sei im Herbst in Görlitz der mittlerweile fünfte Bahngipfel beider Länder avisiert, um die immer noch unzureichende grenzüberschreitende Schieneninfrastruktur nachhaltig zu verbessern und das Bahnfahren attraktiver zu machen.

Erfreut zeigte sich Woidke über den Ausbau der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit. So habe kürzlich in Guben/Gubin das neue gemeinsame Polizeiteam seine Arbeit aufgenommen. Woidke begrüßte, dass die polnische Regierung Staatssekretär Krzysztof Kozlowski aus dem Innenministerium zum neuen Deutschland-Koordinator ernannt hat und kündigte ein erstes Treffen mit ihm in Deutschland an.

Während seines Gesprächs mit Außenminister Czaputowicz übergab er einen Brief, in dem er die polnische Regierung bittet, sich angesichts komplexer rechtlicher Regelungen zeitnah gemeinsam über Maßnahmen zu verständigen, die den Einsatz von deutschen Fachärzten im Schwedter Asklepios-Klinikum ermöglichen, die an der Stettiner Universität ausgebildet wurden. Brandenburgs Landesregierung sei sehr daran interessiert, schnell zu einer praktikablen und rechtkonformen Lösung zu kommen und die entsprechenden Abschlüsse anzuerkennen, so Woidke.

Am Vormittag hatte Woidke im Gespräch mit Senatsmarschall Grodzki die zweiten Parlaments-Kammern in Deutschland und Polen, Bundesrat und Senat, als „unverzichtbare Akteure in den parlamentarischen Demokratien" beider Länder bezeichnet. Er würdigte er die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit beider Kammern. Dies gelte „seit Jahrzehnten - völlig unabhängig von den jeweiligen politischen Mehrheiten". Wenige Tage vor dem 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslager Auschwitz hob Woidke die gemeinsame Verantwortung für den Frieden hervor und betonte, Deutschland könne den Mut der Polen, sich vor allem auch nach 1945 für die Freiheit einzusetzen, nicht hoch genug schätzen. Er erinnerte mit Blick auf das Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai vor 75 Jahren an die Gräuel, die Deutschland über Polen gebracht habe. Daher unterstütze er die Absicht des Bundestags, die Idee eines Polendenkmals als einem Ort des Gedenkens, Lernens und der Begegnung zu konkretisieren.


Mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen verständigten sich die Präsidenten der beiden Kammern über die Notwendigkeit, sich gemeinsam für die ökologische Energiewende einzusetzen. Die Investition in regenerative Energien sei zunehmend eine Investition in die wirtschaftliche Entwicklung.

Vor dem Hintergrund der Debatte um die Justizgesetzgebung in Polen sagte Woidke: „Als jemand, der in der DDR aufgewachsen ist, weiß ich um die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit. Und hier sehe ich die Aufgabe der zweiten Kammern mitunter darin, innerhalb der jeweiligen politischen Systeme auch als Korrektiv zu wirken. Ich halte es überdies für einen richtigen Weg, dass Parlamentskammern in wichtigen Fragen von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch machen, Gesetzesvorschläge mit externen Experten zu konsultieren. Parlamente haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zur Sorgfalt."

 

 

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