Staatskanzlei

„Gute-KiTa-Vertrag“ unterzeichnet: 165 Millionen Euro für Brandenburg

veröffentlicht am 24.05.2019

Der Bund unterstützt das Land Brandenburg bei der Qualitätsverbesserung in Kitas und der Entlastung der Eltern bei den Gebühren mit rund 165 Millionen Euro bis 2022. Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten heute  in Anwesenheit von Ministerpräsident Dietmar Woidke Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Jugendministerin Britta Ernst. Es ist der dritte Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Aus eigenen Mitteln finanziert die Landesregierung jährlich ca. 500 Millionen Euro in die Kitas, darunter 44 Millionen Euro für die Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung.

Bei der Zeremonie in der Staatskanzlei sagte Bundesfamilienministerin Giffey: „Das Gute-KiTa-Gesetz funktioniert und wir liegen bei der Umsetzung gut in der Zeit. Es freut mich sehr, dass Brandenburg über 90 Prozent der Mittel in die Verbesserung der Qualität investieren und mit den restlichen Mitteln Familien mit kleinen Einkommen von den Gebühren befreien wird. Dies sorgt nicht nur für soziale Gerechtigkeit, sondern garantiert  allen Kindern die beste Bildung von Anfang an. Die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern zeigen zudem: nahezu alle zehn Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bereits ausgewählt - zum Beispiel die Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder die Stärkung der Kitaleitungen. Es zeichnet sich ein ausgewogenes Verhältnis ab zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenentlastung für eine bessere Teilhabe."

Ministerpräsident Woidke betonte: „Ich bin Franziska Giffey sehr dankbar für ihre Initiative und dieses Gesetz. Ich freue mich, dass Brandenburg zu den ersten Bundesländern mit einem Vertrag zum Gute-KiTa-Gesetz gehört. Seit vielen Jahren sind die Qualität in der Kindertagesbetreuung, die finanzielle Entlastung der Eltern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Prioritäten der Landesregierung. Wir werden das Geld, das uns der Bund zur Verfügung stellt, nutzen, um die Beitragsfreiheit für gering Verdienende auszuweiten, längere Betreuungszeiten zu    fördern, die Elternbeteiligung zu stärken und mehr Zeit für Anleitung in den Kitas zu finanzieren."

Jugendministerin Ernst sagte: „Heute ist ein wichtiger Tag für Brandenburg. Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Gute-KiTa-Gesetz die großen Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung noch offensiver anpacken können. Sie steht im Fokus der brandenburgischen Landespolitik. Mit dem Geld des Bundes können wir den seit langem eingeschlagenen Weg mit großen Schritten weiter gehen -  für mehr Chancengleichheit und mehr Qualität, für die Gewinnung von Fachkräften und die Entlastung der Eltern von Gebühren. Unser Ziel ist es, jedem Kind eine hochwertige Kita-Betreuung zu sichern."

Das Gute-KiTa-Gesetz in Brandenburg:

Mit den Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes" - rund 165 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 - will Brandenburg in den Jahren 2019/2020 folgende vier prioritäre Maßnahmen umsetzen:  

Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

Maßnahme Brandenburg: Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten

Eine wichtige Maßnahme ist die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, für verlängerte Betreuungszeiten. Mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes soll eine Erzieherinnen- und Erzieher-Stunde pro Tag für eine Mischgruppe von sechs Kindern, die durchschnittlich mehr als acht Stunden täglich betreut werden, anteilig mitfinanziert werden. So kann mit Unterstützung des Landes ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel auch bei verlängerten Betreuungszeiten für Kinder im vorschulischen Bereich gewährleistet werden.

Handlungsfeld 3 - Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte 

Maßnahme Brandenburg: Mehr Zeit für Anleitung

Brandenburgs „Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis" sollen flächendeckend implementiert werden, indem die Landesregierung ihr bisheriges Landesprogramm „Zeit für Anleitung" neu ausrichtet. Es werden aus den Mitteln des „Gute-Kita-Gesetzes" künftig drei Anleitungsstunden pro Woche pro Erzieherin bzw. Erzieher für Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Bereich gefördert und damit in die bessere Qualifizierung von Fachkräften investiert.

Handlungsfeld 10 - Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen

Maßnahme Brandenburg: Elternbeteiligung stärken.

Brandenburg stärkt die Elternarbeit auf Landesebene und auf Ebene der örtlichen Träger  der öffentlichen Jugendhilfe. 

Unter anderem wird für die Änderung der gesetzlichen Bestimmung zur Wahl von örtlichen Elternbeiräten in Landkreisen und kreisfreien Städten für den zusätzlichen Verwaltungs- und sächlichen Aufwand  ein finanzieller Ausgleich jährlich gezahlt. Zum anderen sollen für eine neu einzurichtende Kontakt- und Beratungsstelle Kita und die fachliche Begleitung der Elternbeiräte auf Landes- und Kreisebene zusätzliche Personalstellen ausfinanziert werden. Darüber werden die sächlichen Ausgaben des Landeskitaelternbeirates getragen.

Verbesserung der Teilhabe

Maßnahme Brandenburg: Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende

Viele Familien in Brandenburg, die keine staatlichen Leistungen beziehen, haben niedrige Einkommen. Wenn das Haushaltseinkommen einer Familie bei 20.000 Euro im Kalenderjahr oder darunter liegt, soll diese Familie künftig aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit auch von den Elternbeiträgen befreit werden.

Das Land Brandenburg geht von einer Fallzahl von insgesamt 43.000 für die Beitragsfreistellung für Transferleistungsempfänger und Geringverdienende aus. Damit werden mit der bereits zum 01. August 2018 eingeführten Beitragsfreiheit für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung - ca. 24.300 - und den insgesamt ca. 43.000 zukünftig beitragsfreigestellten  Kindern  gut 36 % aller Kinder in Kindertagesstätten zukünftig beitragsfrei.

Finanzrahmen für das Land Brandenburg

 

 

in €

2019

2020

2021

2022

 

Verfügungsrahmen BB insgesamt: 165.478.319 €

14.908.774

30.029.234

60.270.155

60.270.155

 

 

davon:

Gebührenfreiheit für

Transferleistungsempfänger

(§ 90 SGB VIII)

(Nicht Bestandteil des Vertrages zur Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes"

4.536.138 (*)

4.536.138

4.536.138

4.536.138

 

Vertrag über Qualitätsverbesserungen und Teilhabeverbesserungen

davon:

10.372.636(*)

25.493.096

55.734.017

55.734.017

 

HF 2 Fachkraft-Kind-Schlüssel

Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten

8.872.636

20.300.000

 

 

 

HF 3 Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte

Mehr Zeit für Anleitung

 

1.300.000

3.000.000

 

 

 

HF 10 Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen

Elternbeteiligung stärken.

200.000

 

279.096

 

 

 

 

Maßnahme nach § 2 Satz 2 KiQuTG - Teilhabe

Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende

797.500

1.914.000

 

 

(*) Nicht verwendete Mittel aus dem Ausgabebereich Gebührenfreiheit für

Transferleistungsempfänger (§ 90 SGB VIII) können bei den Qualitäts- und Teilhabeverbesserungen eingesetzt werden. Dieses wird bereits bei der Mittelveranschlagung in 2019 zum Tragen kommen.

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 261.6 KB)