Staatskanzlei

Brandenburg stärkt Öffentlichen Gesundheitsdienst

veröffentlicht am 12.09.2017

Brandenburg will zum 1. Januar 2018 dauerhaft der „Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf" beitreten und damit die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) verbessern. Das Kabinett stimmte heute einem dafür erforderlichen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zu.

Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt: „Wir brauchen ausreichend qualifizierte Fachkräfte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, dessen Aufgaben vor allem von den kommunalen Gesundheitsämtern wahrgenommen werden. Von zentraler Bedeutung für die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sind gute Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit dem Beitritt zur Akademie bieten wir in Brandenburg allen Beschäftigten im ÖGD den Zugang zu einem bewährten, qualitätsgesicherten, praxisorientierten und vielschichtigen Bildungsangebot, das wir ohne Kooperation mit anderen Ländern allein niemals schaffen könnten. Das stärkt den ÖGD und den Verbraucherschutz im Land Brandenburg nachhaltig."

„Das Bildungsangebot wird zukünftig auch vom Fachpersonal des Landes und der Landkreise im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (z.B. Überwachung der Lebensmittel und Futtermittel) nutzbar sein, so dass die europarechtlichen Anforderungen mit der erforderlichen Fachkunde konsequent vollzogen werden können", so Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig.

Die Akademie ist eine öffentlich-rechtliche Bildungsinstitution. Sie wurde 1971 auf der Grundlage eines Staatsvertrages als bundesweit einzige länderübergreifende Einrichtung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitswesen gegründet. Dazu gehören zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, die in den kommunalen Gesundheitsämtern arbeiten.

Derzeit gehören die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein als Trägerländer der Akademie an. Brandenburg ist damit das neunte Bundesland, das sich der Akademie anschließen und sich an der Finanzierung beteiligen will.

Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung, die das Kabinett im Juni 2017 beschlossen hatte, beteiligt sich Brandenburg bereits in diesem Jahr an der Akademie. Für den dauerhaften Beitritt des Landes zum „Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf" ist jedoch aufgrund der staatsvertraglichen Wirkung ein Gesetz erforderlich. Wenn der Landtag das Gesetz beschließt, kann das Gesundheitsministerium der Akademie die Beitrittserklärung Brandenburgs überreichen. Der Landtag hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr mit dem Beschluss „Den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Brandenburg stärken" (Drucksache 6/4526-B) aufgefordert, den Beitritt zur Akademie zu prüfen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Bereich des Gesundheitswesens. Unter der Bezeichnung ÖGD werden alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammengefasst, die sich schwerpunktmäßig mit der Gefahrenabwehr (Infektionsschutz, Hygiene, Umweltbezogener Gesundheitsschutz), dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, der Betreuung psychisch Kranker und abhängigkeitskranker Menschen, der Vermittlung und Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen und Angeboten sowie mit der Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens befassen.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 146.5 KB)