Staatskanzlei

Görke: Erfolge bei der Schließung der Infrastrukturlücke

veröffentlicht am 12.09.2017

Brandenburg hat im vergangenen Jahr sämtliche Zuweisungen aus dem Solidarpakt II sachgerecht verwendet und darüber hinaus erneut mit eigenen Landesmitteln ergänzt. Das geht aus dem aktuellen Fortschrittsbericht „Aufbau Ost" hervor, den Finanzminister Christian Görke heute im Kabinett vorgestellt hat. Der Bericht dokumentiert, wofür Brandenburg die Mittel ausgegeben hat. Görke: „Mit den 615 Millionen Euro, die das Land aus dem Solidarpakt II erhalten hat und die mit erheblichen Landesmitteln ergänzt werden konnten, wurde in Brandenburg erneut ein beträchtlicher Investitionsschub ausgelöst, der den Kommunen, der Wirtschaft und der Infrastruktur gleichermaßen zu Gute kam. Allerdings benötigen wir nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II nach 2019 eine intelligente und wirksame Weiterführung der Förderung strukturschwacher Regionen insgesamt - das heißt in Ost und West sowie in Nord und Süd. Denn Regionen mit Entwicklungsbedarf gibt es in Ost- und Westdeutschland."

Görke zeigte sich besonders erfreut, dass es gelungen ist, mit Hilfe der Solidarpakt-Mittel die nach wie vor bestehenden Infrastrukturlücke im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern in Brandenburg weiter zu schließen. Das Land hat gezielt Mittel aus dem Solidarpakt eingesetzt, um wichtige Vorhaben in der Infrastruktur zu finanzieren. Die Palette reicht vom Hochschulbau über Kultureinrichtungen, den Straßenbau bis hin zur Glasfaserstrategie 2020." Der Minister betonte, dass Brandenburg die Zuweisungen nutzt, um ein hohes Niveau bei den Investitionen zu halten und zur konjunkturellen Belebung im Land beizutragen. Görke: „Da wir zudem auch weitere Landesmittel in die Infrastruktur investiert haben, liegt die Investitionsquote im Jahr 2016 deutlich über dem Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer."

Wesentliche Kennziffern, die im Fortschrittsbericht „Aufbau Ost" nachzuweisen sind, beziehen sich auf die Verwendung der Solidarpaktmittel für Investitionen in die Infrastruktur und zum Ausgleich der - im Vergleich mit den westdeutschen Bundesländern - unterdurchschnittlichen kommunalen Finanzkraft. Brandenburg hat im Vorjahr nicht nur komplett die erhaltenen Solidarpakt-Mittel für diese Zwecke eingesetzt, sondern investierte auch weitere Landesmittel in Infrastruktur und Kommunen. Daher betrug die Verwendungsquote - wie in jedem Jahr seit 2012 - mehr als 100 Prozent. Der Fortschrittsbericht attestiert dem Land einen Mitteleinsatz von 207 Prozent. Damit konnte nicht nur die zweckentsprechende Verwendung der Mittel vollständig nachgewiesen werden, sondern auch die umfangreichen Investitionen. Konkret entfielen rund 1.262 Millionen Euro auf Ausgaben für die Infrastruktur auf Landes- und kommunaler Ebene.

Investitionsschwerpunkte im Vorjahr waren:

  • Städte- und Wohnraumpolitik: Die Sanierung und der Umbau bzw. die Neuerrichtung verschiedener Kitas im Land (u.a. in Jüterbog, Kyritz, Frankfurt/Oder) sowie die Sanierung der Heidesiedlung in Potsdam.
  • Infrastruktur: Die Weiterführung der Umsetzung der Glasfaserstrategie 2020 zur Verbreitung von leistungsfähigen Internetanschlüssen in ländlichen Gebieten.
  • Straßenbau: Die Fertigstellung mehrerer Landstraßen u.a. in Wandlitz-Klosterfelde und der Stadt Brandenburg.
  • Hochschulbau: Neben der Fortführung bereits begonnener Bauvorhaben die Fertigstellung und Übergabe der Bauvorhaben Haus 2 und Haus 5 der Fachhochschule Potsdam für die Fachbereiche Sozialwesen und Architektur auf dem Campus Pappelallee.
  • Kultur: Die Weiterführung der Sanierung der Klosteranlage der Stiftung Stift Neuzelle und die Errichtung eines Kunstdepots und Restaurierungsateliers für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.


In den Fortschrittsberichten weisen die ostdeutschen Länder seit 2002 jährlich die Verwendung der Mittel aus dem Solidarpakt für den Aufbau Ost nach. Gleichzeitig wird über die erreichten Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke berichtet. Die Berichte werden dem Stabilitätsrat bis zum 15. September eines Jahres vorgelegt. Sie werden außerdem auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen veröffentlicht.

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