Staatskanzlei

Brandenburg im Bundesrat: Rechte von Geimpften – Steuerehrlichkeit ¬ - Jugendschutz

veröffentlicht am 07.05.2021

Brandenburg hat heute im Bundesrat der neuen Verordnung der Bundesregierung zu Erleichterungen für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und von der Krankheit Genesene zugestimmt. Ministerpräsident Dietmar Woidke sprach von einer „wichtigen und richtigen Maßnahme". Mit der Verordnung werden zum einen vollständig Geimpfte und Genesene mit Getesteten gleichgestellt. Außerdem sind für sie Erleichterungen bei privaten Treffen, bei Aufenthalten außerhalb der Wohnung und der Teilnahme am Präsenzunterricht geregelt.

Woidke: „Damit werden Grundrechtseingriffe zurückgenommen. Es geht nicht um Privilegien oder Sonderrechte. Weiterhin müssen sich aber alle an die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten. Da gibt es keine Ausnahmen. Das ist ein Gebot des Gesundheitsschutzes."

Mit der Zustimmung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes leistet der Bundesrat einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Es geht um sogenannte Share Deals, die sich negativ auf die Länderfinanzen auswirken. Um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, kaufen Investoren nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern erwerben lediglich die Anteilsmehrheit an einem Unternehmen. Die steuerauslösende Grenze wird mit der Gesetzesänderung nun von 95 auf 90 Prozent gesenkt und die Haltezeit der Beteiligung von fünf auf zehn Jahre verdoppelt.

Woidke: „Es kann nicht sein, dass Investoren durch ´kreative Steuergestaltungen´ Steuerzahlungen reduzieren und damit der Gesellschaft notwendige Mittel vorenthalten werden. Solche Spielräume müssen konsequent verengt werden, damit Steuervermeidung verhindert wird. Wir müssen hier am Ball bleiben und sollten nach ein paar Jahren prüfen, ob die Änderungen angemessen oder zu zaghaft waren. Zunächst ist das ein Schritt in die richtige Richtung."

Die Länderkammer machte zudem den Weg frei für die lang diskutierte und dringend erforderliche Reform des Kinder- und Jugendhilferechts. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes und die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen. Es geht zudem um Hilfeleistungen für Kinder mit und ohne Behinderungen aus einer Hand, die Verbesserung von Präventionsangeboten und mehr Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen, Eltern und Familien. So sollen Beratungsansprüche eingeführt und die Selbsthilfe und Selbstvertretung gestärkt werden.

Woidke: „Der Schutz vor Gefährdungen und die Förderung der Entwicklung von Kindern und jungen Menschen gehören zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben. Aber Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sind immer auch Expertinnen und Experten in eigener Sache und müssen aktiv in die Hilfe- und Schutzprozesse einbezogen werden. Das heute beschlossene Gesetz verbessert dafür die Voraussetzungen und trägt damit einem modernen Kinder- und Jugendschutz Rechnung." 

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